Sparpaket: Extras für Lehrlinge und Heeresbedienstete

Extras fuer Lehrlinge Heeresbedienstete
Extras fuer Lehrlinge Heeresbedienstete(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Kein verspäteter Aprilscherz ist, dass nun bestimmte Gruppen im öffentlichen Dienst von den Sparmaßnahmen durch Sonderregelungen ausgenommen sind. Im Bundesdienst kommt manche Neuerung schon jetzt zum Tragen.

Wien/Linz. Kaum beschlossen, schon in Kraft: Wie alle Österreicher sind auch die Bundesbediensteten bereits jetzt im April von den diversen generellen Steuer- und Sparmaßnahmen betroffen. Egal, ob es dabei um die Halbierung der staatlichen Bausparprämie oder die Steuer bei Wohnungsverkäufen geht. Für die fast 133.000 Beschäftigten im Staatsdienst bringt das umfangreiche Gesetzespaket auch noch die eine oder andere zusätzliche Maßnahme. Tausende Mitarbeiter im Bundesdienst werden das vor allem zu spüren bekommen, wenn in großen Teilen des öffentlichen Dienstes nun der Stopp für Neuaufnahmen gilt.

Kein verspäteter Aprilscherz ist, dass nun bestimmte Gruppen im öffentlichen Dienst von den Sparmaßnahmen durch Sonderregelungen ausgenommen sind. So steht schon länger fest, dass es für Exekutive und Lehrer eine Ausnahme vom Aufnahmestopp gibt. Was gilt nun?

•Der Aufnahmestopp ist in Kraft, allerdings sind zwei große Sektoren des öffentlichen Dienstes davon ausgenommen. Bei der Exekutive der Beamtenapparat, wie von der Regierung vereinbart, bis Ende 2013 um 1000 Polizisten aufgestockt. Durch Pensionierung frei werdende Posten von Lehrern werden ebenfalls nachbesetzt. Ebenso ausgenommen vom Aufnahmestopp ist die Finanzpolizei, die bis 2016 von derzeit rund 430 auf rund 800 Mann aufgestockt werden soll. Der Aufnahmestopp kommt auch bei Zeitsoldaten und Lehrlingen nicht zur Anwendung. Rund 300 Lehrlinge werden pro Jahr im Schnitt neu in den Bundesdienst aufgenommen, rund 1350 sind derzeit beim Bund beschäftigt.

Stellenbesetzung: Schon seit Ende März ist eine neue Verordnung zur Besetzung von Planstellen in Kraft, wonach zuerst jedenfalls Anwärter aus dem Bundesdienst berücksichtigt werden müssen. Sonstige Aufnahmen sind an die Zustimmung des Bundeskanzleramtes geknüpft.
41. Stunde: Im Bundesheer profitiert so mancher Bedienstete von einer kurzfristigen Änderung bei der vorgesehenen Abschaffung des sogenannten verlängerten Dienstplans, mit dem eine Pauschalvergütung der 41. Arbeitsstunde pro Woche verbunden war. Nach der Korrektur werden nun Heeresbedienstete mit einem Monatsgehalt von bis zu rund 3000 Euro brutto die Vergütung weiter erhalten, die Streichung trifft aber Bezieher höherer Gehälter beim Heer. Dafür eingeplante Einsparungen von rund acht Millionen Euro müssen nun vom Verteidigungsministerium, das ohnehin über Geldmangel klagt, durch Umschichtungen aufgebracht werden.

Mitversicherung: Eine indirekte Folge der Neuregelung in der Sozialversicherung ist, dass mitversicherte Kinder von Bundesbediensteten ab Juli bis zum 27. Lebensjahr nach dem Plan der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vom Selbstbehalt beim Arztbesuch befreit werden.

Nulllohnrunde 2013: Eine für die Bundesbediensteten besonders unangenehme Maßnahme, die Nulllohnrunde, kommt erst Anfang 2013 zum Tragen. Welche öffentlich Bediensteten in den Ländern und Gemeinden im kommenden Jahr ebenfalls keine Gehaltserhöhung bekommen werden, ist noch nicht endgültig fixiert. Einige Länder, etwa Wien für seine Gemeindebediensteten, haben dies aber bereits angekündigt.

Sonderfall Oberösterreich: Für Oberösterreichs Gemeindebedienstete wird es nach dem Aussetzen des für Ende März angekündigten Streiks nun am 16. April, also nach Ostern, spannend. Dabei geht es nochmals um die Gehaltserhöhung im heurigen Jahr, die per Landtagsgesetz ein Prozent unter dem Abschluss im Bundesdienst festgesetzt wurde. Nach Protesten der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten hat inzwischen Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) für 16. April ein „ordentliches Angebot“ zugesagt, mit dem vor allem niedrige Gehälter im Gemeindedienst noch aufgestockt werden sollen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2012)

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