Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) muss sich darauf einstellen, dass Städte und Gemeinden vor der Erstellung des Budgets 2013 im heurigen Herbst bei ihr vorstellig werden. Die Kommunalpolitiker haben sich keineswegs mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs von 20 Prozent bei Bauprojekten abgefunden. Zumindest bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur – von den Kindergärten bis zu den Neuen Mittelschulen – fordert der österreichische Städtebund den Erhalt der Steuererleichterung. Inzwischen haben 250 Kommunen mit entsprechenden Beschlüssen in den Gemeinderäten beziehungsweise in den Stadtsenaten entsprechende Forderungen an die Bundesregierung gerichtet, erläutert der Generalsekretär des österreichischen Städtebundes, Thomas Weninger, im Gespräch mit der „Presse“.
Die Streichung des Vorsteuerabzugs ist Teil des heuer im Frühjahr beschlossenen Spar- und Steuerpakets der rot-schwarzen Bundesregierung. Nach Protesten der Kommunalpolitiker wurde Städten und Gemeinden eine Art Gnadenfrist beim Vorsteuerabzug bis September 2012 eingeräumt.
Der Städtebund wehrt sich vor allem weiter dagegen, dass der Vorsteuerabzug auch für Bauvorhaben im Bildungssektor fällt und versucht nun, dass zumindest derartige Projekte von der Streichung ausgenommen bleiben. „Der Bund hat bei seinen Sparmaßnahmen auch die Bildung ausgenommen“, argumentiert der Städtebund-Generalsekretär.
Gespräch mit Regierung gesucht
Für die Kommunen geht es dabei um weitreichende Investitionen in den kommenden Jahren. Das reicht vom Ausbau der Betreuung in Kindergärten und Horten über die Ausweitung der Nachmittagsbetreuung in Schulen. Dafür müssen entsprechende bauliche Vorkehrungen getroffen werden. Es geht auch um die von der Koalition auf Bundesebene bis 2018 vereinbarte flächendeckende Einführung der Neuen Mittelschule samt Umstellung der Hauptschulen auf diese Schulform. Dafür sind ebenfalls weitere Investitionen notwendig.
Der Bund verteidigt seinerseits den Wegfall des Vorsteuerabzugs damit, dass alle Gebietskörperschaften in Österreich zur Konsolidierung der Staatsfinanzen beitragen müssten. Städtebund-Generalsekretär Weninger verweist in dem Zusammenhang auf den erst vor Kurzem im Nationalrat abgesegneten Baukulturreport. Darin sei unter anderem aufgelistet, dass Australien innerhalb von drei Jahren gut zwölf Milliarden Euro in die Bildungsinfrastruktur investiert habe. Umgelegt auf Österreich wären das binnen drei Jahren mehr als vier Milliarden Euro, mit denen auch die Wirtschaft angekurbelt werde. Daher stünde auch die Bauwirtschaft hinter den Bestrebungen der Kommunen.
„Wir werden jetzt das Gespräch mit der Bundesregierung suchen“, kündigt der Städtebund-Generalsekretär an, der sich dabei auf einer Linie mit dem Gemeindebund sieht. Beim österreichischen Städtetag Ende Mai in Vorarlberg wurde einstimmig eine Resolution verabschiedet, die den Anliegen der Kommunen Nachdruck verleihen soll. Der Wiener Bürgermeister und Präsident des Städtebundes, Michael Häupl (SPÖ), hat dort sogar die Möglichkeit einer Klage in den Raum gestellt, weil die Städte der Ansicht sind, dass der Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften durch den Bund einseitig nicht eingehalten werde.
Klage als mögliche „Kanone“
Noch ist es allerdings nicht so weit. Denn vorerst soll ein Rechtsgutachten die Erfolgsaussichten einer derartigen Klage klären. Wer mit dem Gutachten beauftragt wird, ist offen. Vorrangig setzen die Vertreter der Städte ohnehin auf eine politische Lösung mit dem Bund. Eine Klage könnte laut Häupl vorsorglich als „Kanone“ in Stellung gebracht werden.
Auf Bundesebene wird die Sparmaßnahme außerdem damit verteidigt, dass die Kommunen über den Finanzausgleich ohnehin Anteile an den Steuereinnahmen erhielten. Für Weninger ist dieses Argument „zynisch“. Denn von den Einnahmen der Umsatzsteuer würden beispielsweise nur rund elf bis zwölf Prozent an die Kommunen fließen. Das ist einer der Gründe, warum der Städtebund mittels Resolution die Forderung nach einer „fairen“ Neuregelung des Finanzausgleichs an die Bundesregierung gerichtet hat.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2012)
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