Die Staatsanwaltschaft Potsdam verzichtet in der sogenannten Teppich-Affäre auf ein Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Entwicklungsminister Dirk Niebel. Die Prüfungen hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Den bisherigen Erhebungen zufolge habe Niebel nicht vorsätzlich mit dem Ziel der Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei gehandelt, hieß es in der Begründung.
Niebel hatte den Teppich im März bei einem Besuch in Afghanistan privat erworben und ihn vom Bundesnachrichtendienst (BND) nach Deutschland bringen lassen. Der Teppich wurde zunächst nicht verzollt. Deswegen hatte die Justiz geprüft, ob dies eine versuchte Steuerhinterziehung darstellen könne.
Streit um Einfuhrformalitäten
Diesen Tatbestand sah die Staatsanwaltschaft nicht erfüllt: Niebel habe nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen annehmen können, dass Mitarbeiter seines Hauses oder "sonstige Bedienstete (Bundesnachrichtendienst)" die erforderlichen Formalitäten veranlasst hätten.
Der Streit über die zollrechtlichen Absprachen zu dem Teppich-Import ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenfalls kein Beleg für ein vorsätzliches strafbares Handeln Niebels. BND und Entwicklungsministerium hatten Berichten zufolge unterschiedliche Ansichten dazu, wer die Einfuhrformalitäten für den Teppich übernehmen wollte.
(Ag.)
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