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Prozess gegen "Schlächter von Srebrenica" geht weiter

16.07.2012 | 11:39 |   (DiePresse.com)

Der frühere serbische General Ratko Mladic muss sich wegen Völkermordes vor einem UN-Tribunal verantworten. In der Vorwoche musste er ins Krankenhaus gebracht werden, da ihm bei einer Zeugenaussage übel wurde.

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Vor dem UNO-Tribunal für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien wurde am Montag der Prozess gegen den einstigen Militärchef der bosnischen Serben Ratko Mladic wieder aufgenommen. Der Prozess war am Donnerstag vorübergehend unterbrochen worden, nachdem es dem Angeklagten im Laufe einer Zeugenaussage übel geworden war und er in ein Haager Krankenhaus eingeliefert worden war.

Ärzte hätten erklärt, dem 70-Jährigen gehe es gut genug, um vor Gericht zu erscheinen, hatte am Freitag eine Sprecherin des Tribunals bestätigt. Auch sei keine weitere Behandlung nötig.

Anwalt bestreitet Schlaganfall-Gerücht

Der im Mai 2011 in Serbien festgenommene Angeklagte war seit seiner Überstellung an das UNO-Tribunal wiederholt im Krankenhaus, unter anderem wegen einer Lungenentzündung, aber auch wegen eines Eingriffs nach einem Leistenbruch. Die früheren Spekulationen über die schwer angeschlagene Gesundheit von Mladic erwiesen sich bisher aber als unbegründet. Ein Anwalt von Mladic hatte am Freitag Belgrader Medien gegenüber die Gerüchte bestritten, Mladic habe am Donnerstag erneut einen Schlaganfall erlitten.

Mladic hat sich in elf Anklagepunkten wegen des Völkermordes in Srebrenica und in weiteren sieben bosnischen Gemeinden, ferner wegen des 44-monatigen Beschusses von Sarajevo, der Geiselnahme von UNO-Soldaten und anderen Kriegsverbrechen während des dreijährigen Bosnien-Krieges (1992-95) zu verantworten. Das Beweisverfahren war in der Vorwoche aufgenommen worden, nachdem die Anklage Mitte Mai ihre Anfangsplädoyers gehalten hatte.

--> Auszüge aus der Anklageschrift

Mladic war im Mai 2011 in Serbien festgenommen worden. Er hatte sich zuletzt im Haus eines engen Verwandten in dem Vojvodina-Dorf Lazarevo bei Zrenjanin versteckt.

(APA)

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