Trotz gegenteiliger Beteuerungen in Brüssel dürfte die rumänische Regierung ihren aggressiven Kurs zur Absetzung von Staatschef Traian Basescu fortzusetzen. Wie zahlreiche Medien unter Berufung aufregierungsnahe Quellen berichten, soll in einer Sondersitzung des Parlaments am Dienstag und Mittwoch das Referendumsgesetz erneut abgeändert werden - allerdings in ganz anderem Sinn, als die EU das von Rumänien erwartet.
So könnte das Referendumsgesetz bezüglich der vom Verfassungsgerichtshof (VGH) eingeforderten Beteiligung von über 50 Prozent der Stimmberechtigten offenbar ein zweites Mal binnen wenigen Tagen drastisch geändert werden. Möglich wäre auch, das für den 29. Juli angesetzte Referendum zur Ab- oder Wiedereinsetzung des Präsidenten auf zwei Tage zu erweitern, um die Erzielung dieses Quorums zu erreichen.
Hintergrund: Der rechtsliberale Staatschef Traian Basescu ist derzeit von seinem Amt suspendiert, nachdem die Mitte-Links-Regierung unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Victor Ponta (PSD) binnen nur einer Woche rechtlich äußerst fragliche Personalumstellungen und Gesetzesänderungen vorgenommen hatte, um den Erfolg der Offensive gegen Basescu zu sichern. Unter anderem hatte die Regierung die Befugnisse des Verfassungsgerichtshofs (VGH) so eingeschränkt, dass dieser im Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten entkräftet wurde. Bezüglich des Referendums, bei dem die Bevölkerung endgültig über die Absetzung oder Wiedereinsetzung des Präsidenten entscheiden soll, hatte die Regierung die sonst übliche Beteiligungsschwelle völlig abgeschafft.
Dies konnte der VGH jedoch in einem Urteil rückgängig machen, wonach das Referendum erst dann gültig ist, wenn sich die Mehrheit der Wahlberechtigten nach der "50+1-Regel" an der Volksbefragung beteiligt. Dies sind derzeit in Rumänien rund 4,5 Millionen Wähler - eine Anzahl, die angesichts der sinkenden Wahlbeteiligungsstatistiken der letzten Jahre, der Urlaubszeit sowie der Ablehnung von Pontas antidemokratischen Methoden schwer zu erreichen sein wird.
Versprechen in Brüssel abgegeben
Auf die heftige Kritik seitens der EU-Institutionen wegen Verfassungsverstößen, Verletzung des Rechtsstaates und Eingriffen in die Unabhängigkeit der Justiz reagierte Ponta anfangs beschwichtigend. Bei seinem Besuch in Brüssel letzte Woche versprach er explizit, dass das Referendum gemäß dem VGH-Urteil abgehalten werde und das Parlament das Gesetz entsprechend anpassen werde, so dass der Quorumsbedingung entsprochen werde. Auf einen Brief mit schriftlichen Zusagen des sozialistischen Regierungschefs wartet man in Brüssel aber immer noch, wie ein Sprecher der EU-Kommission am Montag bestätigte.
Und nun ist in Rumänien offenbar geplant, die Mindestbeteiligungsschwelle nach der "50+1"-Regel bei allen Formen der Volksbefragung abzuschaffen. Der VGH hatte nämlich sein Urteil zur Einführung der Quorumsbedingung damit begründet, dass das Referendum zur Absetzung des Präsidenten gegenüber anderer Arten von Volksbefragungen diesbezüglich keine Ausnahme darstellen dürfe. Eine weitere diskutierte Alternative ist laut Medienberichten die Ausweitung der Volksbefragung auf zwei Tage, was laut Kommentatoren angesichts der Tatsache, dass die Wahlzettel über Nacht in den Wahllokalen bleiben würden, die Wahrscheinlichkeit des Wahlbetrugs deutlich erhöhen würde.
Auch kündigten Regierungsvertreter an, in Urlaubsorten an der Schwarzmeerküste mehr Wahllokale einzurichten, um die notwendige Beteiligung zu erzielen. Demgegenüber wurden die Wahllokale im Ausland laut einer Mitteilung des Außenministeriums auf die Hälfte reduziert, in Spanien, wo die meisten Auslandsrumänen ansässig sind, sogar um 80 Prozent. Die rund drei Millionen Auslandsrumänen wählen traditionell für Basescu.
(APA)
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