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CDU-Politiker kritisiert Karlsruher Richter

26.07.2012 | 18:14 |   (Die Presse)

Deutschland ohne Wahlrecht: Die Union will mit Opposition schnell über neues Gesetz verhandeln. Denn die Zeit drängt. Ein Gesetzentwurf solle vor Jahresende vorliegen, sagt Vize-CDU-Fraktionschef Günter Krings.

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Karlsruhe/Wien/Ag. „Wenn im laufenden Spiel die Tore verschoben werden, wird es immer schwierig, regelgerecht zu spielen.“ Mit einer etwas saloppen Fußballmetapher kritisierte Vize-CDU-Fraktionschef Günter Krings nun das Nein des deutschen Verfassungsgerichts zu der von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzten Wahlrechtsreform.

Die Karlsruher Richter hätten 2008 das damals geltende Wahlrecht in einem „sehr diffusen Urteil“ für ungültig erklärt und damit einer Neuregelung den Weg bereitet, die sich nun ebenfalls als verfassungswidrig erwiesen habe, sagte Krings am Donnerstag im Rundfunksender WDR5. Das Gericht habe 2008 keine klaren Vorgaben gemacht: Wenn es sich „vor vier Jahren von vornherein sich schon so klar geäußert hätte, hätten wir auch weniger Ärger im Bundestag gehabt“. Der CDU-Politiker warf dem Gericht vor, in seinem neuen Urteil vom Mittwoch strengere Maßstäbe an das Wahlrecht formuliert zu haben als bei seinem ersten Urteil 2008.

 

Verhandlungen im August

Nach Auffassung der Richter verstößt auch das Wahlrecht von 2011 gegen die Chancengleichheit der Parteien. Sie forderten, die Zahl der Überhangmandate auf „etwa 15“ zu begrenzen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht. 2009 erhielt die Union 24 Überhangmandate.

Die CDU/CSU will noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen über eine Novelle verhandeln. Denn die Zeit drängt: Sollte es zu Neuwahlen kommen – wenn etwa die Kanzlerin eine Vertrauensfrage zum Euro-Rettungsschirm verlöre –, hätte Deutschland kein Wahlrecht. Ein Gesetzentwurf solle vor Jahresende vorliegen, sagte Krings der „Welt“. Es werde an einem Verfahren gearbeitet, das auf einen Ausgleich der Überhangmandate hinauslaufe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2012)

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