Im Streit um das Referendum zur Absetzung von Staatspräsident Traian Basescu sind zwei rumänische Minister zurückgetreten. Innenminister Ioan Rus legte sein Amt am Montag nieder, nachdem ihm Regierungs- wie Oppositionspolitiker vorgeworfen hatten, mit widersprüchlichen Angaben zur Zahl der Wahlberechtigten im Land Verwirrung gestiftet zu haben. Der Delegierte Minister für Verwaltung, der als rechte Hand des Innenministers gilt, Victor Paul Dobre, trat ebenfalls zurück und führte dafür "persönliche Gründe" an. Der sozialdemokratische Premier Victor Ponta (PSD) kündigte daraufhin eine umfassende Regierungsumbildung an. Änderungen gibt es bei den Ressortchefs für Äußeres, Justiz und die Beziehungen zum Parlament.
Neuer Innenminister soll der bisherige Minister für parlamentarische Beziehungen, Mircea Dusa (PSD), neuer Verwaltungsminister Radu Stroe von den Nationalliberalen (PNL) werden. Umstritten ist vor allem die Ernennung der politisch unabhängigen, aber PSD-nahen Richterin Mona Pivniceru zur neuen Justizministerin. Das Ressort Außenpolitik übernimmt der bisherige PSD-Justizminister Titus Corlatean, während der bisherige Außenminister Andrei Marga (PNL) als Botschafter nach Deutschland entsandt werden soll. Delegierter Minister für die Beziehung zum Parlament wird Dan Sova (PSD), der im März seine Funktion als PSD-Sprecher einbüßte, nachdem er in einer TV-Sendung Aussagen zur Verharmlosung eines Judenpogroms 1941 tätigte. Die Vereidigung der neuen Minister könnte noch am Montagabend stattfinden.
Ministerpräsident Ponta erklärte, er bedaure die Regierungsumbildung. Er habe gehofft, dass das im Mai bestellte Kabinett bis zu der für November geplanten Parlamentswahl im Amt hätte bleiben können. "Aber die außergewöhnliche Situation, die durch das Handeln des suspendierten Präsidenten Traian Basescu hervorgerufen wurde, hat uns gezwungen, uns anzupassen", erklärte Ponta.
Seit Wochen schwelt ein Dauerstreit zwischen dem Konservativen Basescu und dem Sozialisten Ponta. Ponta hatte Basescus Absetzung mit wiederholtem Verfassungsbruch durch den Staatschef begründet. Zugleich war das Vorgehen der Regierung gegen die konservative Opposition und die Justiz im In- und Ausland als nicht vereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien gewertet worden.
Die Wahlleitung hatte ursprünglich erklärt, Basescu habe das Referendum über seine Amtsenthebung vom 29. Juli überstanden, weil weniger als die erforderlichen 50 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben hätten. Die sozialliberale Regierung bezweifelt diese Zahlen aber. Der Sozialist Rus hatte vergangene Woche zunächst bekräftigt, in Rumänien gebe es 18,2 Millionen Wahlberechtigte. Von dieser Zahl war die Wahlleitung bei ihrer Berechnung ausgegangen. Laut amtlichem Endergebnis haben 46,24 Prozent der Rumänen an der Volksabstimmung teilgenommen. Von diesen hatten 87,52 Prozent gegen Basescu gestimmt und 11,15 Prozent für ihn.
Einen Tag später erklärte der Minister, er übernehme für diese Angaben keine Verantwortung. Die Zweifel werden genährt von den inoffiziellen Ergebnissen einer Volkszählung aus dem Jahr 2011. Danach soll die Bevölkerung Rumäniens um zwei Millionen geschrumpft sein. Sollten diese bisher nur geschätzten Daten bestätigt werden, ergäbe sich auf dieser Basis eine höhere Wahlbeteiligung.
Innenminister Rus begründete seinen Rücktritt mit "inakzeptabler Kritik und Druck". Er und der im Rang mit einem Staatssekretär vergleichbare Dobre, der ebenfalls mit der Organisation des Referendums beauftragt war, seien "verschiedenen Formen von Druck, Diskussionen und Kritik" ausgesetzt gewesen, die sowohl von Basescu als auch aus aus der eigenen Koalition, darunter Interimspräsident Crin Antonescu (PNL), gekommen sei. Rus gab auch an, sich "an der Nichteinhaltung der Gesetze nicht beteiligen" zu wollen.
Das Verfassungsgericht (VGH) will erst frühestens Ende August über die Gültigkeit der Volksabstimmung entscheiden. Bis ein Urteil fällt, bleibt der abgesetzte Präsident vom Amt suspendiert. Der VGH teilte am Montag in einer Aussendung mit, dass er von der Regierung keine Aktualisierung der Wählerlisten, sondern lediglich die Übermittlung der beim Referendum gültigen Listen gefordert habe. Damit widersprach das Gericht der Regierung, die eine VGH-Entscheidung entsprechend interpretiert und eine Überprüfung der Wählerlisten durch eine "Mini-Volkszählung" angekündigt hatte. Eine Aktualisierung der Wählerlisten sei maximal fünf Tage nach Bekanntgabe des Termins für ein Referendum zulässig, erklärte das Gericht.
(APA)
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