Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Befugnisse der Bundeswehr erweitert. Ab sofort darf diese auch bei Einsätzen im Inland "militärische Mittel" zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Mit seiner Entscheidung wich das Gericht von einem Urteil des Ersten Senats aus dem Jahr 2006 zum Luftsicherheitsgesetz ab.
Der gemeinsame Beschluss aller Richter war nötig, weil der Zweite Senat auf die Klagen von Bayern und Hessen den Einsatz der Bundeswehr mit Kampfmitteln zur Unterstützung der Länder bei Katastrophen erlauben wollte. Das berichtete "Spiegel Online" am Freitag.
"Situationen katastrophischen Ausmaßes"
Allerdings sind dürfen die neuen Befugnisse nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden. Laut dem Bericht ist ein Einsatz zur Gefahrenabwehr nämlich nur dann zulässig, wenn es sich um "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" handelt. Nicht gestattet ist ein Einsatz dagegen, bei Gefahren, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".
Überhaupt dürften die Streitkräfte sowie spezifische militärische Abwehrmittel nur als "ultima ratio", als letztes Mittel, zum Zug kommen, heißt es in der Entscheidung.
Von Terroristen gekaperte Flugzeuge mit Zivilisten an Bord dürfen weiterhin nicht abgeschossen, sondern allenfalls von Kampfflugzeugen mit Warnschüssen zur Landung gezwungen oder abgedrängt werden.
Im Urteil von 2006 hatte der Erste Senat bewaffnete Kampfeinsätze der Bundeswehr zur Terrorabwehr in der Luft für grundgesetzwidrig erklärt. Der Zweite Senat wollte davon abweichen. In solchen Fällen muss das Plenum angerufen werden, in dem alle 16 Bundesverfassungsrichter der zwei Senate sitzen. Die Plenumsentscheidung hat jetzt zur der Änderung geführt. Das Luftsicherheitsgesetz hatte der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf den Weg gebracht.
(Red./APA/AFP)
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