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Deutschland: Militäreinsätze im Inland erlaubt

17.08.2012 | 10:32 |   (DiePresse.com)

Die Bundeswehr darf künftig bei Terrorangriffen in Deutschland "militärische Kampfmittel" einsetzen - unter strengen Auflagen. Von Terroristen gekaperte Flugzeuge dürfen weiter nicht abgeschossen werden.

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Befugnisse der Bundeswehr erweitert. Ab sofort darf diese auch bei Einsätzen im Inland "militärische Mittel" zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Mit seiner Entscheidung wich das Gericht von einem Urteil des Ersten Senats aus dem Jahr 2006 zum Luftsicherheitsgesetz ab.
Der gemeinsame Beschluss aller Richter war nötig, weil der Zweite Senat auf die Klagen von Bayern und Hessen den Einsatz der Bundeswehr mit Kampfmitteln zur Unterstützung der Länder bei Katastrophen erlauben wollte. Das berichtete "Spiegel Online" am Freitag.

"Situationen katastrophischen Ausmaßes"

Allerdings sind dürfen die neuen Befugnisse nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden. Laut dem Bericht ist ein Einsatz zur Gefahrenabwehr nämlich nur dann zulässig, wenn es sich um "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" handelt. Nicht gestattet ist ein Einsatz dagegen, bei Gefahren, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".

Überhaupt dürften die Streitkräfte sowie spezifische militärische Abwehrmittel nur als "ultima ratio", als letztes Mittel, zum Zug kommen, heißt es in der Entscheidung.

Von Terroristen gekaperte Flugzeuge mit Zivilisten an Bord dürfen weiterhin nicht abgeschossen, sondern allenfalls von Kampfflugzeugen mit Warnschüssen zur Landung gezwungen oder abgedrängt werden.

Plenum

Im Urteil von 2006 hatte der Erste Senat bewaffnete Kampfeinsätze der Bundeswehr zur Terrorabwehr in der Luft für grundgesetzwidrig erklärt. Der Zweite Senat wollte davon abweichen. In solchen Fällen muss das Plenum angerufen werden, in dem alle 16 Bundesverfassungsrichter der zwei Senate sitzen. Die Plenumsentscheidung hat jetzt zur der Änderung geführt. Das Luftsicherheitsgesetz hatte der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf den Weg gebracht.

(Red./APA/AFP)

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22 Kommentare
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Der Vorbote einer

Söldnerarmee der EUdSSR, für den Fall das es der Melkkuh Bürger einmal reicht?


Gast: gast 732
18.08.2012 18:12
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logik bitte?

flugzeuge dürfen nicht abgeschossen werden aber mit warnschüssen zur landung gezwungen. bleibt nur zu hoffen, dass die nicht über einer stadt rumballern oder einer der terroristen diesen artikel oder das gesetz gelesen hat.

Gast: gastname 1
18.08.2012 01:37
0 2

tja

ja schoen, dass wir zu den 7 modellen die existieren um die leute zu unterdruecken auch lesen duerfen wie man ein achtes hinzufueg, weil ich kann mir nichts schoeneres vorstellen als mit den massnahmen gleich terror zu bewirken, ganz der alte schuessel... sehr beliebt - in deutschland jetzt auch: naja 2 jahre oder so bis bankrott...

Gast: Bundeswehrkenner
17.08.2012 20:04
0 0

Das ist ja nichts Neues, nur jetzt offiziell:

Es gibt sie schon seit Jahren, die sogenannten Kreisverbindundungskommandos (KVK) der Bundeswehr. Sie fungieren als Verbindungsglied zum Landeskommando, das wiederum dem Wehrbereichskommando unterstellt ist. Vier davon gibt es in ganz Deutschland; hier weiß man, welche Einheiten im Auslandseinsatz
sind und welche für den Einsatz im Inland verfügbar sind.

Welcher Terror !?

Außer das in den Medien immer wieder verbreitet wird,das es zu welchen kommen könnte.
Und mit diesem Trick werden die Grundrechte des Menschen mit Füßen getreten !
Dient nur zu eurer Sicherheit ;D
Wen die Plutokraten euch weiter so einschüchtern,bin ich sicher das der Chip bald in unserer Körper eingepflanzt wird-zu unserer eigenen Sicherheit.

1 0

Bevor jetzt der grosse Aufschrei kommt:

Wehrgesetz § 2 Lit. b

Antworten Gast: Präzisierer
17.08.2012 19:42
0 0

Re: Bevor jetzt der grosse Aufschrei kommt:

In Östereich:
"(5) Zur Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen sind alle Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres jeweiligen Wirkungsbereiches berechtigt, sofern sie eine ihnen zukommende Aufgabe nach Abs. 1 lit. b oder c nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können. Ist jedoch für einen Assistenzeinsatz nach Abs. 1 lit. b eine Heranziehung von mehr als 100 Soldaten erforderlich, so obliegt sie
1.
der Bundesregierung oder,
2.
sofern die Heranziehung zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wiedergutzumachenden, unmittelbar drohenden Schadens für die Allgemeinheit unverzüglich erforderlich ist, dem Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung.

Im Falle der Z 2 hat der Bundesminister für Inneres der Bundesregierung über eine solche Heranziehung unverzüglich zu berichten.
(6) Anlässlich jeder Anforderung des Bundesheeres zu einem Assistenzeinsatz sind anzugeben
1.
Zweck, voraussichtlicher Umfang und voraussichtliche Dauer eines solchen Einsatzes und
2.
jene Umstände, weshalb die zugrunde liegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllt werden kann."

Gast: blacky100
17.08.2012 17:45
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Wenn man dass hier liest dann bleibt eines Tages gar nichts anderes übrig

Türkische Migranten hoffen auf muslimische Mehrheit

http://www.welt.de/politik/deutschland/article108659406/Tuerkische-Migranten-hoffen-auf-muslimische-Mehrheit.html

Re: Wenn man dass hier liest dann bleibt eines Tages gar nichts anderes übrig

So wie im zweiten Weltkrieg ?

bald wird die Bundeswehr

auch mit Panzern in den Strassen üben wie die Amis...

4 0

logische Konsequenz

Dieser Schritt war die logische Konsequenz nach der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht.

Nun bleibt abzuwarten was bei eventuellen zukünftig Krisensituationen, die hoffentlich nie eintreffen mögen, genau unter einer Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes
verstanden wird.


Re: logische Konsequenz

das stimmt mich auch sehr bedenklich , diese entscheidung wurde wohl von ganz oben angeordnet , weil sie angst haben!?
liest man zwischen den zeilen , so liegt
der verdacht nahe ,daß die abschaffung des gemeinen soldaten kalkuliert war , um eine profitruppe truppe , welche sich vor
nichts zurückhält und im "notfall" auch auf zivilisten losgeht, zu schaffen. laut dahingedacht!

Re: Re: logische Konsequenz

Na klar ist es so,da nimmt man sich schon die Psychos die nicht nachdenken ob der Befehl auch menschlich ist !
Und bei einem aufstand gegen die mächtigen wer das immer auch im Einzelfall ist,kommen Dan die Psychos zum Einsatz und schießen alles nieder.

Antworten Antworten Antworten Gast: G. D.
17.08.2012 19:43
2 0

Re: Re: Re: logische Konsequenz

Ihr habt ja alle, auf gut militärisch gesagt, einen riesigen Knall.

Re: Re: Re: Re: logische Konsequenz

Siehe die Privatarmeen die im Irak eingesetzt wurden !
Oder die Fremdenlegion,da nehmen sie auch Verbrecher,Hauptsache sie funktionieren.

Antworten Gast: alatheus
17.08.2012 16:10
2 2

Re: logische Konsequenz

Ich bin zwar ein Anhänger der Wehrpflicht, aber von Berufsarmee automatisch darauf zu schließen, dass diese "gegen das Volk eingesetzt" wird, ist unzulässig. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht übrigens ausdrücklich ausgeschlossen:

"Auf der Grundlage von Art. 35 Abs. 2
und 3 GG können Streitkräfte daher nur in Ausnahmesituationen eingesetzt
werden, die nicht von der in Art. 87a Abs. 4 GG geregelten Art sind. So
stellen namentlich Gefahren für Menschen und Sachen, die aus oder von
einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, keinen besonders schweren
Unglücksfall im Sinne des Art. 35 GG dar. Denn nach Art. 87a Abs. 4 Satz
1 GG dürfen selbst zur Bekämpfung organisierter und militärisch
bewaffneter Aufständischer Streitkräfte auch dann, wenn das betreffende
Land zur Bekämpfung der Gefahr nicht bereit oder in der Lage ist, nur
unter der Voraussetzung eingesetzt werden, dass Gefahr für den Bestand
oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines
Landes besteht."

Antworten Antworten Gast: Wirtschaftler
17.08.2012 16:48
5 1

Re: Re: logische Konsequenz

Das Problem ist dabei, dass alles so lieb und schön am Papier steht. Aber die Wirklichkeit ist dann eine völlig andere.....

Antworten Antworten Antworten Gast: alatheus
18.08.2012 11:32
1 0

Re: Re: Re: logische Konsequenz

Ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte vielmehr, dass es in den Ländern mit Berufsarmeen (BE, NL, F, D, ESP, CZ, SK, SLO) bis dato zu keinem Einsatz gegen die eigene Bevölkerung gekommen ist. Das Hauptproblem sind Rekrutierungsprobleme, horrende Kosten und ein vorherrschendes (freilich nicht allgemeines) intellektuelles Niveau unter den Soldaten, das mehr als beklagenswert ist (Das trifft übrigens in gewisser Weise auch auf die KIOP/KPE des Bundesheeres zu, die quasi ein seit zehn Jahren laufender "Pilotversuch" zu diesem Wehrsystemmodell sind - und aus Kostengründen bei 2000 Mann limitiert wurden.).

Gast: Terminologe
17.08.2012 12:06
4 0

Und Syrien?

Ab wann ist die Opposition Rebellen oder Terroristen? Wie hat es denn in Syrien begonnen? Wo kamen da plötzlich die Waffen der Rebellen her?

Re: Und Syrien?

frag den grafen!

Re: Und Syrien?

das frage ich mich auch schon die ganze Zeit.
ich Gründe jetzt auch mal eine Rebellen-Befreiungsarmee um die EU Verbrecherbande dingfest zu machen und dann vor mein Gericht zu stellen wonach ich sie nach meinem Richterspruch auf meine bereitgestellten Bäume zu hängen. das alles natürlich im Namen der Freiheit Gleichheit und Brüderlichkeit

Antworten Antworten Gast: Unter Gleichen Gleiches mit Gleichem
17.08.2012 18:18
0 0

Re: Re: Und Syrien?

Viel zu altmodisch.
Bestellen Sie sich ne Drohne, (entwicklet in den USA, Überarbeitung (Einsatzfähigkeit erzeugt) durch Iranische Wissenschaftler, günstig Produziert in China) und harmonierendes indirektes Feuerzeugs.
Setzen sie sich in ein Haus, das Sie nach Form oder Farbe benennen. Nun können Sie sich noch einen Befehl geben oder auch gleich so, nach herzenslust drauf los bomben/misslen.
Schon mit Zielführung per Handyortung sollten Sie erste gute Treffer erzielen. Und denken Sie daran, im Zweifel ne Nummer größer werfen!
Machen Sie sich keine Gedanken über die Identifikation oder gar zivile Opfer. Der positive DNA Abgleich wird kostengünstig und auf Zuruf post mortem medial zugeordnet. Kollateralschäden sind quasi ausgeschlossen, da nach den Erfahrungen in den aktuellen Kriegs- und Kriesengebieten sich grundsätzlich immer ausschließlich Anhänger bzw. Sympathisanten jeden Alters und Geschlechtes im Wirkungskreis des Sprengkörpers aufhalten.