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Breivik-Prozess: Keine Berufung gegen das Urteil

24.08.2012 | 18:28 |  Von unserem Korrespondenten Hannes Gamillscheg (Die Presse)

Ein Gericht verurteilte Anders Behring Breivik zu 21 Jahren Haft, die auf lebenslänglich verlängert werden kann. Der 33-Jährige und der Staatsanwalt werden gegen das Urteil nicht berufen.

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Oslo. Die Spannung stand Anders Behring Breivik ins Gesicht geschrieben, Augenblicke später löste sie sich in einem selbstzufriedenen Grinsen auf. Da hatte Wenche Arntzen, die Gerichtsvorsitzende im „Tingrett“ von Oslo, den 33-jährigen Rechtsradikalen wegen Terrorismus und 77-fachen Mordes zur Höchststrafe nach norwegischem Recht verurteilt: „Verwahrung“, was im Klartext Gefängnis auf Lebenszeit bedeuten kann. Doch Breivik hatte ein anderes Urteil gefürchtet, nicht die Jahre hinter Gitter, sondern das „Irrenhaus“, wie er es nennt: den Stempel der Unzurechnungsfähigkeit.

Er hat am 22. Juli des Vorjahres 77 Menschen umgebracht, zunächst durch eine Autobombe vor dem Regierungsgebäude, die acht Opfer das Leben kostete, und dann 69 meist jugendliche Teilnehmer eines sozialdemokratischen Ferienlagers auf der Insel Utøya. Er will dies als politische Tat gewertet sehen, als Auftakt einer „bewaffneten Revolution“ gegen die „kulturmarxistische Diktatur“, in die die norwegische Demokratie entartet sei, gegen die Umformung Norwegens in einen „multikulturellen Staat“, in dem Muslime die Mehrheit stellten und das „Urvolk“ ausgelöscht werde; für all das seien die Sozialdemokraten die Hauptverantwortlichen. So fasste Arntzen in der Urteilsbegründung seine Beweggründe zusammen. Da wäre sein ganzes Hirngespinst eingestürzt wie ein Kartenhaus, wenn man ihn als verrückt abgestempelt hätte, als schizophren und psychotisch, wie es die Staatsanwälte unter Hinweis auf einen ersten rechtspsychiatrischen Rapport gefordert hatten.

Doch die fünf Richter – zwei Juristen und drei Laienrichter – kamen einstimmig zu einem anderen Schluss und folgten dem von zahlreichen Experten gestützten zweiten Gutachten, das dem Gericht vorlag. Darin war Breivik zwar eine gestörte Persönlichkeit, aber auch Straffähigkeit attestiert worden. „Verwahrung mit einem Strafrahmen von 21 Jahren mit einer Mindestdauer von zehn“ las Richterin Arntzen vor.

Wohl nie wieder auf freiem Fuß

Breivik, im schwarzen Anzug, mit pedantisch gestutztem Bart, wirkte erleichtert, auch wenn klar scheint, dass er nie wieder auf freien Fuß kommt. Nach Verbüßung der Strafzeit kann die Haft für jeweils fünf Jahre verlängert werden, solange der Täter als gemeingefährlich eingestuft wird. Breivik erkennt das Urteil nicht an, weil er Norwegens Gerichtsbarkeit nicht anerkennt. Doch er will gegen das Urteil nicht berufen. Auch die Staatsanwälte, deren Argumentation verworfen wurde, akzeptieren das „gute und gründliche Urteil“, gab Generalstaatsanwalt Tor-Aksel Busch am Freitagabend bekannt.

Breiviks Handlungen seien wohlvorbereitete Terrorakte gewesen mit dem Ziel, Furcht in der Bevölkerung zu verbreiten, hält das Urteil fest. Es habe Zweifel an Breiviks Zurechnungsfähigkeit gegeben, räumte Arntzen ein. Doch das entscheidende Psychose-Kriterium, das Fehlen der Fähigkeit einer realistischen Einschätzung der Wirklichkeit, sei nicht gegeben.

Ehe es in der 90-seitigen Urteilsbegründung um Breiviks Psyche ging, führte Richter Arne Lyng die in atemloser Stille verharrenden Zuhörer zur Substanz des Prozesses zurück. Namen für Namen zählte er die 77 Opfer auf, nannte für jedes von ihnen die genaue Todesursache, und führte auch die Leiden von mehr als 50 Schwerverletzten vor Augen. Zwei Stunden lang dauerte die Auflistung des Grauens, der Breivik mit unbewegter Miene folgte, wie er auch schon während des Prozesses nie auch nur einen Anflug von Mitgefühl mit seinen Opfern gezeigt hatte.

„Erleichtert und froh“ hätten seine Mitglieder die Entscheidung vernommen, sagte Trond Blattmann, der Vorsitzende des Opferverbandes, der selbst einen Sohn auf Utøya verloren hatte. „Jetzt ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er den Rest des Lebens hinter Gittern verbringt.“ Außerdem bleibt den Angehörigen die Pein eines Berufungsverfahrens erspart.

Auf einen Blick

Ein Gericht in Oslo sprach Anders Behring Breivik gestern des 77-fachen Mordes schuldig, er sei „zurechnungsfähig“. Breivik muss demnach mindestens 21 Jahre hinter Gittern verbringen. Die Haft kann bei Wiederholungsgefahr entsprechend verlängert werden. Breivik will nicht gegen das Urteil berufen. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2012)

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174 Kommentare
 
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Nicht in den Knast...

sondern ins Gefangenenlager von Guantanamo gehört er! Dann möcht ich sehn ob er noch seinen Grinser drauf hat!

P.s: Applaus an das norwegische Rechtssystem, so wie sie urteilen werden noch viele Breiviks Massenmorde begehen!

Gast: Ein Ätzer
25.08.2012 15:30
0 1

Ohne Berufung gibt es noch einen Verlierer

Die fetten Honorare für Pflichtverteidiger gibt es erst in der Berufen - da schaut jetzt einer schön durch die Finger...

Es mag ihn trösten, daß er nicht Breiviks 78. Opfer geworden ist...

Gast: die Wirklichkeit
25.08.2012 11:52
3 1

Die Antwort der norwegischen Justiz auf Breivik.

Die norwegische Justiz hat hier gezeigt das es auch für diesen Täter gesetzliche Grundlagen gibt und eine dementsprechende Rechtsprechung. Auf Grund der Täterpersönlichkeit ist kaum anzunehmen das ein Antrag auf Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung stattfinden wird. Mit diesen Urteil ist es m.E. Norwegen gelungen auch im Rahmen menschlicher Grundlagen zu bleiben.

Es ist kein "Lebenslang" es bedeutet die Anhaltung (Sicherheitsverwahrung) und die alle 5 Jahre gesetzliche Überprüfungsplficht ob die Anhaltung noch erforderlich ist.

2 0

Re: Die Antwort der norwegischen Justiz auf Breivik.

es ist aber schon eigenartig, dass bei politischen Ansichten niemals eine Änderung angenommen wird.
Das ist das eine: Es gilt offensichtlich einmal Neonazi, immer Neonazi, einmal Kommunist, immer Kommunist usw., auch in weniger extremen Ausformungen.
Sind wir wirklich schon soweit, die menschenrchtlichen Forderungen und die moralischen Anforderungen an die Justiz wirklich verinnerlicht zu haben.

Es geht da nicht um Breivik, sondern um die notwendige Abstrahierung von Taten in rein rechtliche Dimensionen.

Gast: mawake
25.08.2012 11:43
2 6

Bestie

Wann endlich verschwindet diese eklige, geisteskranke Bestie aus den Medien?

1 0

Re: Bestie

Pfui!!

Gast: Gesichtschirurg
25.08.2012 11:08
4 4

Was gibt's in Norwegen eigentlich...

...bei Vergewaltigung oder Bankraub? Eine Woche sozialen Dienst bei den Opfern ?

Antworten Gast: grösso
26.08.2012 16:18
0 2

Re: Was gibt's in Norwegen eigentlich...

Finde das Urteil auch eigenartig milde - 21 Jahre stehen nach meinem Empfinden in keinem Verhältnis zur Tat. Noch dazu beim Zustand norwegischer Strafanstalten, die soweit ich weiß auf groteske Weise eher Kurheimen ähneln.

Korrektur des Täters ist das eine. Aber Sühne muß das andere sein, und die bemißt sich an der Tat. Der Mann ist etwas über 50, wenn er die Strafe abgebüßt hat. Dann benimmt er sich brav, hat fünf Studien absolviert, dicke Knete mit seinen Memoiren verdient - und das war's?

Gast: Hunter
25.08.2012 09:44
6 2

Zuerst mal ist mir der Typ wurscht aber

rechtsradikal ist der Typ wohl eher nicht:
Rekapitulieren wir aus der "Die Presse"

Er selbst:
Churchill Fan
Freimaurer
und auch noch religiös angehaucht

Die Familie:
reiche Sozialisten
Patchwork Familie
Mutter Emanze

Sorry aber rechtsradikal ist an dem gar nichts bzw. er ist der seltsamste Rechtsradikale aller Zeiten....

Antworten Gast: Bruder Kain
25.08.2012 12:47
0 4

Er macht Stimmung gegen rechts.

Ein kranker Fanatiker, der glaubt, er darf sich wie ein Monster aufführen, weil er damit den Rechten extrem schaden kann.

Re: Er macht Stimmung gegen rechts.

Na klar werden die Rechten jetzt sagen, dass das keiner von ihnen ist... wär ja auch blöd, wenn sich zeigen würde, wie krank derartige Einstellungen schon an sich sind...

Rechte sind zerfressen von Existenzneid und Menschenfeindlichkeit... dass es dann zu solchen Fällen wie Breivik kommt, ist nur natürlich

Antworten Antworten Antworten Gast: Bruder Kain
25.08.2012 14:53
2 1

nichts als Pauschalierungen

statt "Rechte" können Sie genau so gut "Linke" schreiben, und das Statement wird ähnlichen Zuspruch finden.

1 3

Und Oesterreich?

Am Fr. 19.5.2006 wurde von Radio Antenne Salzburg in den 19-Uhr-
nachrichten ein hoher BZOe-funktionaer (ich glaube, es war der
burgenlaendische
Spitzenkandidat) gefragt, wer BZOe-obmann wird. Antwort: das wird zum
gegebenen Zeitpunkt bekanntgegeben und: "Kommt Zeit, kommt Rat, kommt
ATTENTAT".

Gast: Gesichtschirurg
25.08.2012 07:57
2 3

Ich hätte gerne das gleiche Gesicht gesehen ...

...wenn die Urteilsverkündung im Iran oder in Texas gewesen wäre.

Da es aber so gelaufen ist wie Breivik es wollte, wird es in Zukunft noch viele Nachahmer und Sympatisanten geben.

Antworten Gast: pompus
25.08.2012 10:26
4 0

Re: Ich hätte gerne das gleiche Gesicht gesehen ...

Auge um Auge... ist in diesem und vielen anderen Fällen eine verständliche Regung. ABER: die _Nebenwirkung ist: Märtyrertum, ebenfalls Nachahmer und Verrat der eigenen Philosophie, wenn sie denn vorhanden ist.

das verstehe ich nicht

im tv u. radio wird dauernd gesagt, das die norweger stolz auf ihr rechtsystem sind. wenn ein vielfacher mörder nur 21 jahre bekommt, wie sehen dann die strafen für einen mord, vergewaltigung, raub usw. aus ?? gehen die alle nach einigen wochen luxushäfn heim ???? sind die norweger, vor allem die opfer u. ihre angehörigen wirklich so stolz auf ihr system o. lügen uins die medien u. politiker wieder etwas vor.

Antworten Gast: die Wirklichkeit
25.08.2012 12:00
2 2

Re: das verstehe ich nicht

Die Norweger "ihr Strafrechtswesen" kennt kein Lebenslang sondern nur 21 Jahre als Höchststrafe. Auch in Dänemark ist es ähnlich gelagert.

Wer über einen langjährigen Strafvollzug orientiert ist, weiß das ab einer Haftzeit ein Bruch zu Reue, Schuld usw. einsetzt, von "normalen" Täter zu "normalen" Täter verschieden, ab diesem Zeitpunkt ist jeder Vollzug der Haft eher "negativ". Das ist genau der Knackpunkt bei "bedingten Entlassungen".

Aus menschlicher Sicht ist hier den Norwegern u.a. auch ählich gelagerten Ländern zuzustimmen.


3 0

Re: Re: das verstehe ich nicht

dann sind aber die Racheorgien wie Lebenslang von der Gesellschaft abgeschirmt wegen Gemeingefährlichkeit, wird nie mehr herauskommen, Einzelhaft, usw. nicht dem System konform.
Offensichtlich ist Recht und Volksmeinung, auch politisch gesteuerte wie heulender Premierminister usw. weit auseinander.

Ich trau den nordischen Staaten nicht, ich traue ihnen dieses menschenfreundliche Rechtssstem nicht wirklich zu. Man nehme dazu auch die Vergewaltigungsvorstellungen des schwedischen Gesetzgebers.

liebe leute von der presse.

schliesst dieses forum!
schaltet die bullen ein!

es kann nicht angehen, dass poster wie blum, diaboli und andere einen rassistischen mörder als helden feiern oder seine handlungen als normal empfinden!

hier ist gefahr im verzug!

Antworten Gast: pompus
25.08.2012 10:52
1 3

Re: liebe leute von der presse.

Emotion bewirkt Impulsivität.
Tatsache ist und das hat zum Entsetzen der Norweger die Richterin in der Urteilsbegründung klar gesagt: daß die Ansichten Breviks weder in seinem Land noch in Resteuropa ein Ausnahme sind. Deshalb muss man keine Foren schließen. Wenn die Leute , die Breviks Meinung sind in den Untergrund gedrängt werden entsteht eine gefährliche Subkultur gegen die auch Maßnahmen wie der Verfassungsschutz machtlos sind. Wir müssen uns wohl an eine unbequeme Offenheit gewöhnen und ebenso offen Solidarität für eine freie Gemeinschaft zeigen. Alle Mutigen vor !!!

3 0

Re: Re: liebe leute von der presse.

könnte man nicht endlich einmal unterscheiden, ob Breiviks Meinungen, seien sie noch so konfus, oder besser, nicht in ein System zu zwängen, oder seine Art, sie durchsetzen zu wollen, das wahre verbrecherische sind.

Ich denke, eine konfuse Meinung muss einem zugestanden werden, Morde jedoch nicht.

So, und dann überlegen wir uns einmal, wieviele Selbstmorde in den letzten drei Jahren auf Grund der Bankenkrise mit Nebeneffenkten zuzuordnen sind. Das nur dem Blickwinkel geschuldet und nicht als Beistimmung für B.

B.s politische Meinungen kenne ich nicht, sind mir auch unerheblich, aber ich bestehe auf ein geordnetes Rechtswesen, das nicht durch Emotionen korrumpiert wird.

Vielleicht noch eine Überlegung: wir europäer sind ja so stolz auf unsere Griechisch-römische und jüdische Vergangenheit, genau da sind solche Verbrechen wie sie B ausgeführt hat, Staatsraison gewesen und sogar in Glaubenssätze eingebaut worden.
tun wir also nicht so überheblich B. gegenüber.

2 5

Re: liebe leute von der presse.

es erschreckt mich auch oft, wenn ich die Kommentare hier durchlese, aber es zeigt, wie viel Aufklärungsarbeit noch nötig ist...

Antworten Gast: BlauAuge
25.08.2012 08:33
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Re: liebe leute von der presse.

ja, nach den Bullen schreien, wenn jemand nicht der Meinung mancher Linker ist.
Aber wenn in Ö eine 15jährige vergewaltigt wird soll der Täter mit Glacehandschuhen angefasst werden. Das ist dann wieder in Ordnung.

Antworten Antworten Gast: Linker Pirat
25.08.2012 12:11
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Re: Re: liebe leute von der presse.

Man muss noch lange nicht links sein wenn man gegen Breivik ist!

Antworten Antworten Antworten Gast: Bruder Kain
25.08.2012 13:13
2 0

und man muss noch lange nicht mit einem Monster wie B. sympathisieren,

wenn man rechts ist.

Re: und man muss noch lange nicht mit einem Monster wie B. sympathisieren,

Man muss aber ein ziemliches Würschtl sein, wenn man den Mord an über 70 Jugendlichen irgendwie "politisch" sieht, nur weils ein Jungsozialistentreffen war - und damit im Sinne Breiviks spricht, für den das ja auch keine "Unschuldigen" waren.

 
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