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Völkerrecht lässt Assange und Briten nur wenig Spielraum

26.08.2012 | 18:40 |  MATTHIAS C. KETTEMANN (Die Presse)

Ein gesichtswahrendes Ende der Affäre um WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist nur mit Verhandlungen möglich. Wie sind nun mögliche Handlungsansätze Ecuadors und Großbritanniens völkerrechtlich zu beurteilen?

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Graz. Julian Assange polarisiert. Am 19.Juni floh er vor seiner Auslieferung nach Schweden in die Räumlichkeiten der ecuadorianischen Botschaft in London und suchte um diplomatisches Asyl an. Am 17.August verkündete Präsident Correa dessen Gewährung. Damit begab sich der WikiLeaks-Gründer in den Schutzbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD), das in Art22(1) die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten von diplomatischen Missionen verbrieft. Diesen Schutz nützt nun Assange. Doch das Völkerrecht setzt ihm, Ecuador und Großbritannien enge Grenzen.

 

Botschaft ist unverletzlich

Julian Assange suchte um diplomatisches Asyl an, das im Gegensatz zum territorialen Asyl nicht im angestrebten Asylland beantragt werden muss. Allerdings ist das diplomatische Asyl weder nach WÜD noch nach Völkergewohnheitsrecht geschützt, wie der Internationale Gerichtshof 1951 im Haya-de-la-Torre-Fall (Kolumbien vs. Peru) betonte. Lediglich in Südamerika hat sich regionales Völkergewohnheitsrecht zum Schutz des diplomatischen Asyls etabliert, das in der Konvention von Caracas von 1954 festgeschrieben wurde.

Doch Assange ist den britischen Behörden nicht schutzlos ausgeliefert. Seine Freiheit wird garantiert durch die Unverletzlichkeit der diplomatischen Räumlichkeiten, solange er sich in diesen aufhält. Während die Konvention von Caracas das Recht auf freien Durchgang nach Gewährung des diplomatischen Asyls garantiert, besteht allerdings keine entsprechende Verpflichtungsgrundlage im allgemeinen Völkerrecht.

Zur Begründung des Schutzes der Botschaft berufen sich viele Kommentare auf die Theorie der Extraterritorialität von diplomatischen Missionen. Das ist falsch. Auch Botschaftsgebäude sind weiterhin Teil des Territoriums des Empfangsstaates, auf dem allerdings besondere völkerrechtliche Regeln wirksam werden. So schützt das WÜD im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht die Räumlichkeiten der Mission. Darüber hinaus auferlegt Art22(2) WÜD dem Empfangsstaat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen.

Dies scheint im Widerspruch zu stehen zu den namentlich von Ecuadors Präsident Correa kritisierten Plänen Großbritanniens, die „Botschaft zu stürmen“. Doch eine derartige Drohung wurde nie formuliert. Die britische Botschaft in Quito verfasste ein – diplomatisch unkluges – Schreiben an die ecuadorianische Regierung, in dem auf die britische Rechtslage hingewiesen wurde. Der Diplomatic and Consular Premises Act von 1987 erlaube es, „to take actions in order to arrest Mr Assange in the current premises of the Embassy“.

In der Tat ermächtigt Section 1(3) des Gesetzes von 1987 Minister, den Schutz diplomatischer Räumlichkeiten zu beenden. Das Gesetz wurde verabschiedet, nachdem die britische Polizistin Yvonne Fletcher einem Schuss zum Opfer gefallen war, der aus der libyschen Botschaft in London abgefeuert wurde. Entscheidend ist hier: Das Gesetz ist völkerrechtskonform, da es explizit an die Formulierungen in der WÜD anknüpft und eine etwaige Beendigung des Schutzes von funktionswidrigen Nutzungen von Botschaftsgebäuden abhängig macht.

Wie sind nun mögliche Handlungsansätze Ecuadors und Großbritanniens völkerrechtlich zu beurteilen? Problematisch wäre der Vorschlag, Großbritannien möge Assange einfach nach Ecuador ausreisen lassen. Denn ein solches Vorgehen Großbritanniens würde mit dessen Verpflichtungen nach dem Europäischen Haftbefehl im Widerspruch stehen.

Völkerrechtswidrig wäre es auch, wenn Ecuador versuchen sollte, Assange im diplomatischen Kuriergepäck (etwa einem großen Koffer) außer Landes zu bringen. Weiters völkerrechtswidrig wäre ein britischer Versuch, Assange in der Botschaft zu verhaften, ohne die materiellen und prozeduralen Voraussetzungen des Gesetzes von 1987 zu befolgen.

 

Schließung wäre überschießend

Überschießend, aber völkerrechtsgemäß wäre es, wenn Großbritannien seine diplomatischen Beziehungen mit Ecuador beendete, das Botschaftspersonal des Landes verwiese und die Botschaft – in Konformität mit dem Gesetz von 1987 – schließen ließe.

Völkerrechtsgemäß – und am wahrscheinlichsten – sind indes Verhandlungen zwischen Ecuador und Großbritannien, die eine gesichtswahrende Lösung für beide Parteien (und für Assange) zum Ziel haben müssen. Vielleicht kann Assange überredet werden, gegen entsprechende Garantien Schwedens freiwillig die Botschaft zu verlassen, wie der blinde chinesische Dissident Chen Guangchen nach (umstrittenen) Zusagen von chinesischen und US-Behörden. Seine Alternative ist nicht attraktiv: Wie einst der ungarische Kardinal József Mindszenty in der Budapester US-Botschaft könnte Assange zum Dauergast in der (allerdings weit kleineren) ecuadorianischen Botschaft werden. Mindszenty musste sich 15 Jahre in Geduld üben. Viel Zeit, gerade im Internetzeitalter.

Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard), ist Universitätsassistent am Institut für Völkerrecht der
Universität Graz. Blog: http://
internationallawandtheinternet.
blogspot.co.at

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2012)

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63 Kommentare
 
1 2

Re: Re: Samstag

glaubwürdiger als die amerikanische Justiz ist N24 jedenfalls!

Gute Analyse!

Vielen Dank!

Gast: Rating Agent 007
27.08.2012 01:22
6 5

Nach der peinlichen Ankündigung die Botschaft zu stürmen

sind die Briten nun zu ernsthaften Verhandlungen gezwungen.

Antworten Gast: schlÄchter
27.08.2012 17:28
1 0

Re: Nach der peinlichen Ankündigung die Botschaft zu stürmen

sg rating agent!
nein, sind sie nicht. sie können natürlich auch die botschaft schließen lassen - was natürlich auch zu einer schließung der britischen botschaft in equador und vermutlich auch anderen mit equador sympathisierenden staaten führen würde. ich denke nicht , dass das UK soweit geht, aber damit hätte sie zugriff auf assange. eine verleihung eines diplomatenstatus an assange durch eqador ist nicht möglich- das UK müsste einer akkreditierung zustimmen.

die lösung müsste wohl in die richtung gehen, dass chweden ermittlungen durchführt und die karten offenlegt, ob es zu einem strafverfahren in schweden wegen dem verdacht sexueller übergriffe überhaupt kommt und weiters erklärt einem auslieferungsantrag der usa nicht nachzukommen 8den es bis dato noch nicht gibt). ansonsten wird wohl assange noch lange gast in der botschaft bleiben...

mfg
s.

12 12

Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Mit welchem Recht wirft man ihm vor, er hätte keine Geheimnisse veröffentlichen dürfen? Die Gewissensentscheidung, was jemand veröffentlichen will oder nicht, darf niemandem vom Staat verwehrt werden, der nicht versprochen hat, ein Geheimnis zu hüten - nur Beamte, die einen Eid geschworen haben, können für diesen zur Rechenschaft gezogen werden - wegen Verletzung ihrer Pflichten als redliche Bürger - was ihre moralische Rechtfertigung angeht, ist ein ansonsten zulässiges staatliches Urteil wiederum nicht aussagekräftig. Die Freiheit und die Ehre des Menschen sind Vorgaben, die eine Staat achten muss; ansonsten hat er selbst keine Achtung verdient.

Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Ja, die Freiheit und die Ehre des Menschen sind zu achten. Und zu schützen.
Zum Beispiel sind sie auch vor jenen Leuten zu schützen, die glauben die Freiheit und Ehre anderer Menschen verletzen zu müssen, indem sie wissentlich vertrauliche Informationen bekannt geben.
Was würden Sie denn sagen, wenn jemand z.B. Ihre Zugriffsdaten fürs Onlinebanking veröffentlicht? Überhaupt kein Problem?

Bei welchen Daten ein staatlicher Schutz vor Veröffentlichung notwendig ist kann man natürlich unterschiedlich sehen, aber das hat in einem demokratischen Rechtsstaat das gewählte Parlament durch Gesetze und die dem Parlament politisch verantwortliche und kontrollierte Verwaltung durch die entsprechende Umsetzung zu gestalten - und nicht ein selbsternannter Kreuzritter.

Also bitte, das ist doch etwas ganz anderes.

Im Zweifel wird man bei einer Veröffentlichung nicht von Bereicherungs- oder Schädigungs absicht ausgehen können, aber in manchen Fällen ist eines dieser Motive unbestreitbar (Kreditkartendaten usw.) und dann ist die Sache natürlich nicht akzeptabel.

Re: Also bitte, das ist doch etwas ganz anderes.

Bei Assange ging es ganz klar auch um Daten die gerade deswegen unter Verschluss waren um die Interessen von bestimmten Personen zu schützen. Etwa die Identität von Kontaktleuten usw.
Hätte er nur illegal vertuschte Skandale aufgedeckt würde die Sache völlig anders aussehen.

Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Das stimmt nur bedingt, denn die "uneingeschränkte" freihe Meinungsäußerung gilt eigentlich nur solange, als das keine anderen Interessen davon betroffen sind - dann sind die Gericht zur Klärung aufgerufen ...

Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

In welcher Traumwelt leben Sie? Bitte aufwachen!

Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Ich hab´den leisen Verdacht, dass Sie sich auf Ihren Zynismus auch noch was einbilden, Sie bedauernswerte Kreatur.

Re: Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Ich hab' den Verdacht, dass Sie ein Querulant sind und darauf auch noch stolz sind. Sie verdienen keine Achtung!

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: marmelade
28.08.2012 14:20
0 1

Re: Re: Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Ich habe den Verdacht, dass Sie ein ganz gewaltiges Egoproblem haben.
Achtung verdient jeder Mensch.

Re: Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Also ich würde Sie als ein kleines, ahnungsloses Würmchen bezeichnen, das keine Ahung über internationales und nationales britisches Recht hat. Aber schwärmen Sie weiter über Sachen, über die Sie Gott sei Dank nie zu entscheiden haben werden.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Nano Tesla
27.08.2012 21:47
2 4

Re: Re: Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Naja es gibt halt Menschen die noch einwenig Gespür haben für die Menschlichkeit. Auch das sollte akzeptiert werden. Es ist ohnehin schon unmenschlich genug in dieser zivilisierten Welt. Die Amerikaner können machen was sie wollen. Die Schweden sind Heuchler. Ich bezweifle nach allem was mittlerweile bekannt wurde, das die irgendwas dran ist an den Vergewaltigungsvorwürfen. Der europäische Haftbefehl auch wenn er gültig ist, ist eine reine Farce. Für mich hat die schwedische Justiz jede Glaubwürdigkeit verloren. Jemanden als ein ahnungsloses Würmchen zu bezeichnen, nur weil er anderer Meinung ist finde ich jämmerlich.

Re: Re: Re: Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Die arme schwedische Justiz ...
Fas für Siie nicht alles eine Farce ist ...

Re: Re: Re: Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Überlassen Sie es in aller Ruhe mir, wie ich auf Beleidigungen reagiere und jammern Sie hier nicht herum.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: marmelade
28.08.2012 14:19
0 0

Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Vielleicht wollen Sie sich doch zuerst mit den Gepflogenheiten im Internet vetraut machen, bevor Sie in einem öffentlichen Forum einem anderen Forenteilnehmer das Wort verbieten möchten?

Derjenige, der hier im Forum keine Ahnung von Foren-Umgangsformen hat, sind Sie!

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Nano Tesla
27.08.2012 22:26
1 1

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Ja es ist eine Farce. Die Schweden haben gelogen, und nun zugegeben das sie doch ausliefern wollen. Hätten sie es gleich zugegeben, dann hätten sie wenigsten noch einwenig Rückgrat gezeigt. Das Auslieferungsabkommen besteht hier lediglich zwischen UK und Schweden. Durch die Amerikaner wird das Ganze zu einer Dreiecksbeziehung.
Sollte das Schule machen so wird künftig jeder der irgendetwas tut das den USA nicht gefällt nach Schweden unter irgendeinem Vorwand ausgeliefert. Die Schweden versenden denjenigen dann gleich nach USA. Warum liefern eigentlich die Engländer den Assange nicht an die USA direkt aus. Da könnten sie sich den Umweg über Schweden ersparen? Warum tun die das nicht ?

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Nano Tesla
27.08.2012 22:16
0 0

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Gut so.... schönen Abend noch. Ist halt meine Meinung... :)

Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Noch nie von zB § 254 StGB gehört?

Re: Re: Es ist ein Skandal, dass ein Mensch wie Assange in den USA um seine Freiheit fürchten muss.

Könnten Sie das erklären? ich habe unter diesem Artikel nur das Verbot gegen die Unterdrückung von Urkunden gefunden. Gibt es eine besondere Auslegung des Artikels? Wo könnte ich diese finden? Würde mich sehr interessieren!

Ausspähung von Staatsgeheimnissen

§ 254. (1) Wer ein Staatsgeheimnis mit dem Vorsatz zurückhält oder sich verschafft, es einer fremden Macht einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich zu machen und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die Landesverteidigung der Republik Österreich oder für die Beziehungen der Republik Österreich zu einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) § 253 Abs. 2 gilt entsprechend.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: marmelade
28.08.2012 14:22
0 2

Re: Ausspähung von Staatsgeheimnissen

Erklären Sie bitte noch, weshalb der österreichische §254 StGB in den USA Gültigkeit haben sollte?

Gast: Freisinn
26.08.2012 21:02
0 1

zweierlei Maß

Wie war das nur mit Kardinal Mindcsenty - da war doch was ....

Re: zweierlei Maß

Eine vorab Recherche bei Wikipedia könnte erste Ergebnisse bringen ...

Unter
http://goo.gl/bHqhZ
findet man Details.

Gast: Evaluation
26.08.2012 20:39
3 2

Oje,

da finde ich doch in jedem Einführungslehrbuch zum Völkerrecht mehr Substanz...

Gast: Ängstlicher
26.08.2012 20:04
8 10

Warum?

Warum ist es für England so wichtig, Assange auszuliefern? Assange hat kein Gesetz Großbritanniens verletzt.

Haben Sie jemals lesen gelernt?

"Problematisch wäre der Vorschlag, Großbritannien möge Assange einfach nach Ecuador ausreisen lassen. Denn ein solches Vorgehen Großbritanniens würde mit dessen Verpflichtungen nach dem Europäischen Haftbefehl im Widerspruch stehen." -
Oder sind Sie einfach nur unfähig das Gelesene auch zu verstehen?

Antworten Antworten Gast: Ängstlicher
27.08.2012 10:18
2 2

Re: Haben Sie jemals lesen gelernt?

Das was Assange in Schweden zur Last gelegt wird, ist in Großbritannien keine Straftat: Beischlaf ohne Kondom. Würde jemand in England deswegen angeklagt? Soviel ich weiß, haben nicht die 2 Damen geklagt, die sind nur Zeuginnen.


Re: Re: ist in Großbritannien keine Straftat

Ja ja ...

Nur übersehen Sie hier mal flockig die Tatsache, dass Schweden einen Internationalen Haftbefehl ausgestellt hat.

Und wenn's a bisserl in den Weiten des Internets nachschauen -Stichwort "Internationaler Haftbefehl" - dann könnte das Ergebnis ihrer Recherche durchaus erhellend sein.

Antworten Antworten Gast: donald ivan trumpf
27.08.2012 02:24
4 1

Re: Haben Sie jemals lesen gelernt?

Assange sollte in Australien verurteilt werden in Bezug auf Wiki Leaks, wenn überhaupt. Was hat der europäische Haftbefehl mit den Freunden aus Amerika zu tun? Der Haftbefehl gilt für Schweden und sollte kein Freibrief sein jemanden an einen Staat wie die USA auszuliefern. Die Engländer müssen natürlich einschreiten, da es sich ja um einen europäischen Haftbefehl handelt. Das ein Haftbefehl aber wie in diesem Fall lediglich dazu dienen soll (was ja nun ganz offensichtlich ist) jemanden an die USA auszuliefern, widerspricht jedem Rechtsverständnis. Zumal es um Vergewaltigungsvorwürfe geht und nicht um ein Vergehen nach $254 StGB.

Antworten Gast: HH
26.08.2012 20:50
1 2

Re: Warum?

Weil GB rechtliche Verpflichtungen gegenüber Schweden bzw. der EU hat, Assange auszuliefern. Steht aber deutlich im Artikel.

GB darf nicht einfach die Botschaftsräumlichkeiten stürmen, das ist richtig. Genauso wenig darf GB aber Assange einfach ausreisen lassen, wenn ein europäischer Haftbefehl gegen ihn vorliegt.

Abgesehen davon hat er inzwischen sehr wohl auch Gesetze GBs verletzt, da er sich nicht an seine Verpflichtungen bezüglich seiner Auflagen (Meldung an der Polizeistation) gehalten hat.

Finde ich übrigens lustig, zu argumentieren, GB solle ihn nicht ausliefern, weil er keine britischen Gesetze verletzt habe. Das würde das Prinzip der "Auslieferung" ziemlich ad absurdum führen. Soll jeder (mutmaßliche) Straftäter der sich ins Ausland absetzen kann, unbehelligt bleiben, weil er in seinem neuen Aufenthaltsstaat keine Straftaten begangen hat?

Wäre also ein Fritzl nach GB geflüchtet, könnte er nicht nach Österreich ausgeliefert werden, weil er in GB ja keine Gesetze gebrochen hat?

Antworten Antworten Gast: NanoTesla
27.08.2012 10:26
1 1

Re: Re: Warum?

Wäre die Sache so einfach, würden wir hier alle nicht mehr diskutieren. Wie sich herausgestellt hat, dient der Haftbefehl dazu Assange nach Schweden zu auszuliefern, um ihn von dort nach den USA auszuliefern. Das haben die Schweden mittlerweile durchblicken lassen. Was die Amerikaner dann mit ihm machen liegt ganz allein an den USA. Da haben die Schweden wohl keinen Einfluß darauf. Da ihm dort vermutlich die Todesstrafe droht (siehe auch die Aussagen von Sarah Palin), hat er das Recht um politisches Asyl anzusuchen. Einem Land wie England ist das aber egal, die spielen brav mit in dem Spiel der Amerikaner. Warum aber die Schweden sich da einmischen ist mir ein Rätsel. Zumal die Ermittlungen zu den Vergewaltigungsvorwürfen zunächst ja schon eingestellt wurden, und erst vermutlich nach Intervention der Amerikaner wieder aufgenommen wurden.

Schweden

Schweden hat doch ganz klar gesagt, dass es im Falle der Todesstrafe nicht ausliefert. Also was soll dieses ständige Rumgeheule?

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Nano Tesla
27.08.2012 13:27
1 1

Re: Schweden

Weil sich die USA sicherlich nicht an Vereinbarungen halten werden, und Schweden sich zum Handlanger der USA macht. Wäre Assange Österreicher, was würde Österreich tun? Würden Sie auch zum Handlanger der USA werden und ihn ausliefern, oder würde er in Österreich einen hoffentlich fairen Prozess bekommen? Den Australiern ist ihr eigener Bürger offensichtlich vollkommen egal. Das Problem hier ist nicht der Schwedische Haftbefehl sondern der wahre Grund hier ist, das ein Vorwand genommen wurde um den Assange an die ach so tollen Amerikaner auszuliefern. Das ist völkerrechtlich nicht in Ordnung. Wenn man sieht was gegen die Verantwortlichen für das Massaker an Zivilisten im Irak (collateral murder) unternommen wird, dann zweifle ich sehr am Rechtsverständnis der Amerikaner.

Re: Re: Schweden

wo bitte gibt es in oesterreich einen fairen Prozess?

Antworten Gast: Faktenlage
26.08.2012 20:38
1 1

Re: Warum?

GB hat ein entsprechendes Ansuchen Schwedens, welches formal korrekt ist.

GB ist durch entsprechende Abkommen verpflichtet diesem Ansuchen nachzukommen. So einfach ist die Geschichte.

 
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