18.05.2013 13:35 Merkliste 0

Mohammed-Film: "Justiz würde natürlich aktiv werden"

17.09.2012 | 18:17 |   (Die Presse)

In Österreich könnten öffentliche Vorführungen des Mohammed-Films untersagt werden.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/Wg. In Deutschland sorgt eine Kleinpartei, die den Mohammed-Film öffentlich zeigen will, für Wirbel (s. l.). Experten meinen, man könnte gegen die Verantwortlichen ein Verfahren wegen Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionen einleiten, falls zu fürchten sei, dass der öffentliche Frieden gestört werde.

Wie ist die Rechtslage in Österreich? Immerhin wurde 2009 FPÖ-Politikerin Susanne Winter zu 24 Monaten bedingter Haft und Geldstrafe wegen islamophober Äußerungen verurteilt, etwa, weil sie Mohammed „Kinderschänder“ nannte – das Gericht sah eine Verhetzung (§283 StGB), auf die bis zu zwei Jahre Haft stehen. Als Verhetzung gilt ein öffentlicher Aufruf zu Gewalt gegen Kirchen und andere Gruppen (etwa Rassen, Völker), der die öffentliche Ordnung bedrohen könnte, oder nur öffentliche Beschimpfung/Verächtlichmachung einer Gruppe.

Der Strafrechtler Klaus Schwaighofer (Uni Innsbruck) sieht indes im Fall Winter und in dem Film jetzt keine Verhetzung, sondern Herabwürdigung religiöser Lehren (§188 StGB): Es drohen sechs Monate Haft, wenn Menschen oder Sachen, die Objekte religiöser Verehrung sind, oder die Religion(-sgesellschaft) verspottet werden und das berechtigten Ärger schüren könnte. Grund: Im Film sei kein Gewaltaufruf, und: „Mohammed ist keine Gruppe, eine Verhetzung braucht aber eine Gruppe als primäres Ziel.“

 

Beschlagnahme möglich

Gegen die Filmvorführung könne man etwas tun: Die Staatsanwaltschaft könnte (§26 StGB i.V.m. §110 StPO) die dazu nötigen Sachen beschlagnahmen, falls die Verletzung des §188 StGB bevorstehe – etwa vor Beginn der Vorführung. Und laut Mediengesetz könnte sie sogar ein Verfahren wegen strafbarer Inhalte einleiten; das Gericht könnte gar die Löschung des Films im Web anordnen. Nur sei das Gesetz auf Inlandsmedien zugeschnitten, der Provider müsse hier sein, um vorgehen zu können.

Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte das. Sollte ein strafbarer Tatbestand erfüllt werden (auch etwa im Fall, dass der Regisseur Österreicher wäre), würde man gewiss aktiv werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

3 Kommentare

Verständnisfrage

Gilt dieser Schutz nur für Mohammed oder auch für andere Religionsstifter? Also Jesus wurde schon in mehreren Filmen Geschlechtsverkehr unterstellt - manche davon wurden auch als künstlerisch wertvoll klassifiziert. Und da gibt es noch den anerkannten österreichischen Karrikaturisten der mit Jesus auch sehr "locker menschlich" umgeht - in Griechenland wurde er deswegen auch angeklagt (Religionsverhöhnung). Das wurde allerdings von unserer Intelligensia als kleingeistig desauvoirt. Papst Bendikt wurde dieser Tage übrigens wieder von einem Scheich aufgefordert sich für seine regensburger Rede zu entschuldigen - in der er nur einen byzantinischen Kaiser zitierte. Bei der Zunahme der islamischen Bevölkerung bei uns können wir uns ausrechnen wann und wieviel uns dann an gewohnter Lebensweise (Wurstsemmel essen im Ramadan) und freie Meinungsäußerung abhanden gekommen sein wird. TIP: "Nur die allergrößten Kälber wählen ihren Schlächter selber...." W.

Gast: mu hu
18.09.2012 00:03
3 0

das heißt, ausländer dürfen den islam beleidigen und österreicher dürfen das nicht?

wer hat sich den schmarrn ausgedacht? das ist doch kein recht, das ist pure willkür.

Gast: justerix
17.09.2012 21:02
15 0

mohammed-film

Und Seidls Film, indem das Christentum beleidigt wird, darf gezeigt werden? Daraus ist zu schließen: Der Islam darf nicht beleidigt werden, das christentum schon?