Der mutmaßliche Todesschütze vom US-Militärstützpunkt Fort Hood muss mit einer Zwangsrasur seines Bartes rechnen. Die Militärrichter eines Berufungsgerichts entschieden am Donnerstag (Ortszeit), dass von den Angeklagten Nidal Hasan die Entfernung des Bartes erwartet werden kann. Der US-Soldat wird beschuldigt, im November 2009 auf der Militärbasis Fort Hood im Bundesstaat Texas zwölf Kameraden und einen Zivilisten erschossen sowie 32 weitere Menschen verletzt zu haben.
Die Anklage forderte bei einer Anhörung vor einem Militärgericht in Fort Belvoir im Bundesstaat Virginia vor einer Woche, dass sich Hasan für den Prozess rasiere. Die Verteidiger des mutmaßlichen Sympathisanten des Terrornetzwerks al-Qaida argumentierten dagegen, das Gericht habe kein Recht, die Gesichtsbehaarung zwangsweise entfernen zu lassen. Dieser trage den Bart als Zeichen seines muslimischen Glaubens.
Gericht spricht "religiöse Überzeugung" ab
Das militärische Berufungsgericht befand nunmehr, dass das Gesetz über die religiösen Freiheiten für einen Angehörigen des Militärs nicht das Recht beinhalte, in Uniform einen Bart zu tragen. Es sprach Hasan zugleich die "ernsthafte religiöse Überzeugung" ab. In jedem Falle gehe die Bestimmung des Militärrechts vor, dass Soldaten keine Bärte tragen dürften. Die Richter bestätigten das bereist ergangene Urteil über eine Strafzahlung von 1000 Dollar wegen Barttragens in sechs verschiedenen Fällen.
Der Beginn des Prozesses gegen Hasan wurde bereits mehrfach verschoben. Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe. Der palästinensischstämmige US-Militärpsychiater wurde nach dem Massaker von der Polizei angeschossen und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt. Kurz nach der Tat wurde bekannt, dass Hasan mit dem im vergangenen September bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getöteten radikalislamischen Prediger Anwar al-Awlaki in Kontakt gestanden war.
(APA/AFP)
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