Neues NPD-Verbotsverfahren in Deutschland

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NPD(c) AP (Gero Breloer)
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Für das Verbotsverfahren gegen die deutsche NPD wurden mehr als 2500 Beweise gesammelt, die die Verfassungswidrigkeit der Partei belegen sollen.

Ein neues NPD-Verbotsverfahren in Deutschland scheint so gut wie sicher. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU), erwartet von dem Treffen der Länderressortchefs am kommenden Mittwoch in Rostock ein breites positives Votum für einen neuen Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht.

Am Donnerstag wollen die Ministerpräsidenten in Berlin entscheiden. Caffier - Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern - rechnet allerdings noch mit intensiven Gesprächen mit den wenigen Skeptikern. Zu ihnen zählen noch Hessen und das Saarland. Niedersachsen hatte am Freitag eingelenkt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) rechnet nun mit einer klaren Mehrheit. Die NPD sei eine rassistische Organisation, die auch vor Gewalt nicht zurückschrecke. "Deshalb brauchen wir das klare Signal, dass für solche Parteien in unserer Demokratie kein Platz ist", sagte Herrmann.

2649 Belege für Verfassungswidrigkeit

Für ein neues Verbotsverfahren hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2649 Belege zusammengetragen, die die Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen NPD belegen sollen. 2003 war ein erster Anlauf in Karlsruhe gescheitert, weil V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die Führungsebene der Partei tätig waren. Diese V-Leute seien inzwischen "abgeschaltet", um ein neues Verbotsverfahren nicht zu gefährden, hieß es.

Caffier geht von einem offiziellen Verbotsantrag des Bundesrates im ersten Halbjahr 2013 aus. Offen ist noch, ob sich Bundestag und Bundesregierung erneut anschließen werden.

Skeptisch über die Erfolgsaussichten eines neuen Verbotsverfahrens äußerte sich dagegen der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach. Der CDU-Politiker sagte im Deutschlandfunk, es sei offensichtlich, dass die NPD verfassungsfeindlich sei. Voraussetzung für ein Parteiverbot sei aber "eine aggressiv-kämpferische Haltung in der Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen". Dieser Nachweis werde nicht leicht zu führen sein.

(APA/dpa)

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