Österreich warnt nun auch dringend vor Reisen ans Rote Meer und an die Pyramiden. Die ersten Tourismusveranstalter beginnen, Urlauber zurückzuholen. Reisebüros empfehlen Umbuchungen.
[WIEN/KAIRO/AG./RED.] Österreich hat eine offiziellen Reisewarnung für Ägypten ausgesprochen. Außenminister und Vizekanzler Michael Spindelegger traf die Entscheidung in einer Sitzung des Krisenstabs am Freitagnachmittag. Jeweils ein Beamter des Außen- und Innenministeriums waren zwecks Lagebeurteilung in die Ferienzentren Hurghada und Sharm el-Sheikh am Roten Meer geschickt worden.
Die Reisewarnung bezieht sich im juristischen Sinn auf Urlaubsneuantritte. Die rund 5000 derzeitigen Österreich-Urlauber werden indes nicht zurückgeholt. Zuvor hatten sich die Warnungen auf Kairo, das Nildelta und das Niltal in Oberägypten bezogen.
Die Lage in den Ferienorten am Roten Meer sei derzeit hingegen noch ruhig, hieß es denn auch zunächst aus dem Außenamt in Wien. Es gebe mithin keinen Grund, die österreichischen Urlauber zurückzurufen. Das BZÖ hatte sich im Vorfeld über das Ausbleiben einer dezidierten Reisewarnung gewundert – eine kleine Nebenfront des Wahlkampfs.
Tourismus vor dem Kollaps
Auch Deutschland und die Schweiz haben ihre Bürger „dringend“ davor gewarnt, am Roten Meer zu urlauben, nahmen von einer Reisewarnung jedoch noch Abstand. Angesichts der jüngsten Eskalation riefen die USA alle Amerikaner zum Verlassen des Landes auf, weil selbst friedliche Proteste rasch in Ausschreitungen umschlagen könnten.
Der Tourismus in Ägypten, der 15 Prozent des BIPs in die Kassen spült, steht somit vor dem Kollaps. Eine Reihe von Reiseveranstaltern – TUI, Thomas Cook, Alltours oder Kuoni – sagten ihre Ägypten-Reisen bis Mitte September ab. Sie bieten kostenlose Umbuchungen an. Auch Ruefa, die größte Reisebürokette Österreichs, rät zu Umbuchungen. Die AUA fliegt weiterhin trotz Reisewarnung Ziele in Ägypten an, bietet aber bei bis zum 15. September direkt gebuchten myHoliday-Urlauben bzw. bei bis zum 30. September gebuchten Flügen eine einmalige kostenlose Umbuchung oder Stornierung.
Storno-Recht
"Rechtlich ist es so, dass alle Stornogebühren für den Kunden entfallen, wenn eine Reise unzumutbar geworden ist", teilt das Österreichische Außenministerium auf Anfrage mit. Das wäre mit dem Ausspruch einer offiziellen Reisewarnung der Fall. Wenn aber ein kostenloses Umbuchungsangebot vom Reiseveranstalter gemacht wird, sollte man dieses annehmen, oder - so das Angebot nicht zumutbar ist - unter Anführung von Gründen schriftlich ablehnen.
(Die Presse am Samstag, 17.08.2013)