USA und Russland einig über Syrien-Abrüstung

USA und Russland einig über Syrien-Abrüstung
USA und Russland einig über Syrien-AbrüstungREUTERS
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Assad muss seine Chemiewaffen-Arsenale innerhalb einer Woche offenlegen. Das forderten US-Außenminister John Kerry und sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Die USA und Russland haben sich auf die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen geeinigt. Syrien muss demnach seine Arsenale innerhalb einer Woche offenlegen und zudem internationalen Inspekteuren umgehend Zutritt zu allen Arsenalen gewähren. Das teilte US-Außenminister John Kerry am Samstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow in Genf mit. Alle syrischen Chemiewaffen sollen außerhalb des Landes zerstört werden. Kerry bedankte sich ausdrücklich für die Bereitschaft des russischen Präsidenten Wladimir Putin, zu einer Vereinbarung über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen zu kommen.

"Kein Raum für Spielchen"

Die Welt erwarte nun vom Assad-Regime, seine Zusage für die Vernichtung seiner Giftgas-Arsenale umgehend zu erfüllen: "Es gibt keinen Raum für Spielchen, es kann nur die volle Befolgung durch das Assad-Regime geben. Lawrow fügte hinzu, dass nach der grundsätzlichen Einigung zwischen beiden Ländern noch etliche Einzelheiten zu klären seien. Dazu gehöre eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates sowie die Beteiligung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) in Den Haag.

Kerry betonte, die US-Drohung gegen Syrien bleibe bestehen, laut der es bei Zuwiderhandlungen Zwangsmaßnahmen geben soll. Zuvor hieß es, die US-Regierung in Washington sei nun unter bestimmten Voraussetzungen bereit, in einer Resolution des UN-Sicherheitsrates auf die direkte Androhung von Gewalt gegen das Regime zu verzichten, sagten Diplomaten in der Nacht zum Samstag. Dies war bisher einer der wesentlichen Streitpunkte der Beratungen. Die USA wollten eine entsprechende Drohung, Russland lehnte dies ab.

Generalsekretär Ban Ki-moon erklärte inzwischen, dass der in Kürze erwartete Bericht der Waffeninspekteure einen Giftgaseinsatz in dem bürgerkriegsgeplagten Land belegen wird. Er will ihn laut einem Bericht des Senders CNN bereits am Montag um 17:00 Uhr MESZ dem Weltsicherheitsrat vorlegen.

Diskussion über Sanktionen

In US-Medien hieß es unter Berufung auf ranghohe Regierungsvertreter, Präsident Barack Obama sei mit einem Papier einverstanden, dass Syrien andere Zwangsmaßnahmen wie etwa Sanktionen für den Fall androhe, dass es seine Chemiewaffen nicht unter internationale Kontrolle stelle. Obama behalte sich aber weiter das Recht vor, selbst einen Angriff gegen Syrien zu unternehmen. Dafür strebe er unverändert nach einer Genehmigung durch den US-Kongress. Das Weiße Haus bestätigte oder dementierte die Berichte nicht.

Syriens Machthaber Bashar al-Assad hatte diese Woche den Beitritt zur Chemiewaffen-Konvention bei den UN beantragt. Er macht seine Zusammenarbeit aber davon abhängig, dass Washington nicht länger mit einem Militärschlag droht. Die Regierung in Washington beschuldigt Assad, hinter einem Giftgas-Angriff vom 21. August mit Hunderten Toten zu stecken. Das Regime in Damaskus hält ihn den Rebellen vor. Moskau steht an Assads Seite.

Kapitel VII der UNO-Charta

Die USA und Russland erwarten die Kooperation des Regimes in Damaskus bei der geplanten Vernichtung aller Chemiewaffen. Für den Fall, dass sich Damaskus sperrt, droht US-Außenminister John Kerry mit dem Kapitel VII der UNO-Charta.

Dieses Kapitel der 1945 unterzeichneten Charta der Vereinten Nationen soll greifen, wenn Weltfrieden und internationale Sicherheit bedroht sind. Es gäbe der UNO Möglichkeiten, Präsident Bashar al-Assad dazu zu zwingen, die Vernichtung der Waffen zu ermöglichen. Allerdings dürfte keiner der Vetomächte im UNO-Sicherheitsrat - neben den USA und Russland noch China, Frankreich und Großbritannien - dagegenstimmen.

Laut Kapitel VII muss zunächst der Sicherheitsrat feststellen, "ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt" (Artikel 39). Um einer Verschärfung der Lage vorzubeugen, kann das Gremium die Konfliktparteien auffordern, den "für notwendig oder erwünscht erachteten vorläufigen Maßnahmen Folge zu leisten" (Artikel 40).

Artikel 41 regelt, welche Maßnahmen jenseits militärischer Gewalt ergriffen werden können - dazu gehören Wirtschaftssanktionen oder ein Abbruch der diplomatischen Beziehungen.

Reichen die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen nicht aus oder haben sie sich als unwirksam erwiesen, kann der Sicherheitsrat laut Artikel 42 zu militärischen Mitteln greifen.

(APA/AFP)

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