Ukraine: Was tun mit Timoschenko?

Oppositionsführerin Julia Timoschenko
Oppositionsführerin Julia Timoschenko(c) EPA (Sergey Dolzhenko)
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Ein EU-Abkommen mit Kiew hängt vom Schicksal der inhaftierten ukrainischen Oppositionsführerin Julia Timoschenko ab.

Brüssel. Am Freitag werden die Staats- und Regierungschefs der EU zum letzten Mal die Gelegenheit haben, über ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine zu diskutieren – unterzeichnet werden soll der Vertrag Ende November beim Gipfel der EU-Ostpartnerschaft in Vilnius, und der nächste regelmäßige Brüsseler Gipfel ist für Dezember anvisiert. Ob es zur Unterzeichnung kommt, hängt de facto von einer Person ab: der inhaftierten, gesundheitlich angeschlagenen ukrainischen Oppositionsführerin Julia Timoschenko, die für die EU das Paradebeispiel für „selektive Justiz“ von Staatschef Viktor Janukowitsch ist.

Ihre Freilassung galt für die EU bisher als Conditio sine qua non. Doch je näher der Gipfel in Vilnius rückt, desto differenzierter die Signale aus diversen EU-Hauptstädten. Denn die Anbindung der Ukraine an den Westen würde die Abnabelung von Russland bedeuten – und das wäre ein strategischer Paradigmenwechsel.

Für den Fall Timoschenko sind zwei Lösungen im Gespräch: Variante eins: Erlass der restlichen Haftstrafe, Ausreise zur medizinischen Behandlung nach Deutschland, dreijähriges Verbot politischer Tätigkeit. Variante zwei: Suspension der Strafe, Ausreise nach Deutschland, Rückkehr ins Straflager nach erfolgter Behandlung. Janukowitsch bevorzugt die zweite Variante, hieß es gestern aus EU-Diplomatenkreisen. Und für einen Teil der EU-Mitglieder könnte es eine Möglichkeit sein, das Gesicht zu wahren und das Assoziierungsabkommen nicht platzen zu lassen. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2013)

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