Israel will Nazisymbole verbieten

Politische Gegner sollen nicht mehr als "Nazis" bezeichnet werden dürfen. Auch der Protest mit Hakenkreuzen wird unter Strafe gestellt.

Das israelische Parlament debattiert am Mittwoch in erster Lesung ein Gesetz, das die unangemessene Verwendung der Bezeichnung "Nazi" oder von Nazi-Symbolen unter harte Strafen stellt. Der Entwurf sieht laut Medienberichten bis zu sechs Monate Gefängnis oder hohe Geldstrafen vor, wenn politische Gegner als "Nazis" bezeichnet werden oder Nazi-Symbole wie das Hakenkreuze zum Protest genutzt werden.

Die Gesetzesinitiative geht vom Abgeordneten Shimon Ohajon der nationalistischen Partei "Unser Haus Israel" aus, der dem Knesset-Ausschuss gegen Antisemitismus vorsitzt. Unterstützt wird er von Abgeordneten der beiden liberalen Regierungsparteien Hatnuah und "Es Gibt Zukunft".

Anfang der Woche fand der Entwurf bereits eine Mehrheit im Regierungsausschuss für Gesetzgebung. "Die unerträgliche Art, in der diese Terminologie und Symbolik im öffentlichen politischen Streit alltäglich genutzt werden, verletzt die Gefühle der Holocaust-Überlebenden und ihrer Nachkommen", heißt es in der Präambel.

Vor allem israelische Ultraorthodoxe oder Rechtsextremisten unter den Siedlern nutzen Nazischmähungen und Symbole des Nationalsozialismus häufig bei Demonstrationen als Mittel der Provokation. Aber auch im politischen Parteienstreit gehören verletzende Nazi-Vergleiche in Israel zum Standardvokabular. Während die Befürworter des neuen Gesetzes vor der Verharmlosung und Relativierung der NS-Verbrechen warnen, sehen Kritiker die Meinungs-und Redefreiheit in Gefahr.

"Kritik muss zulässig sein"

So heißt es im zentralen Leitartikel der linksliberalen Tageszeitung "Haaretz" vom Dienstag: "So ungerechtfertigt und widerlich diese Rhetorik in vielen Fällen auch ist, muss insbesondere in Israel die Kritik von Taten und Meinungen zulässig sein, die an diejenigen der Nazis erinnern." Wer sich persönlich beleidigt fühle, könne sich schon heute zivilrechtlich verteidigen, schreibt die Zeitung.

Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass die Verwendung der NS-Begriffe und -Symbole "zu Zwecken der Bildung, der Dokumentation, der geschichtlichen Darstellung und wissenschaftlichen Forschung" nicht strafbar sind.

(APA/AFP)

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