Bruneis Umbau zum "Gottesstaat" verzögert sich

Das Sultanat will die Scharia einführen. Da Strafrecht sieht Steinigungen bei Ehebruch und Amputationen bei Diebstahl vor.

Das Sultanat Brunei hat die umstrittene Einführung des scharfen Strafrechts der islamischen Scharia, das unter anderem die Steinigung bei Ehebruch vorsieht, verschoben. Die Umsetzung verzögere sich wegen "unvermeidbarer Umstände", sagte der stellvertretende Chef der Islamischen Rechtsbehörde, Jauyah Zaini, der Zeitung "Brunei Times". Einzelheiten oder einen neuen Termin nannte er nicht.

Eigentlich hätte das Scharia-Strafrecht in dem ostasiatischen Staat am Dienstag eingeführt werden sollen. Zaini sagte, die Einführung sei nun "in allernächster Zukunft" geplant. Beobachter vermuten, dass ein Besuch von Sultan Hassanal Bolkiah in Singapur der Grund für den Aufschub sein könnte. Demnach will die Regierung möglicherweise warten, bis der absolutistisch herrschende Monarch zurückkehrt.

Vereinte Nationen "zutiefst besorgt"

Bolkiah, dessen Familie das rund 400.000 Einwohner zählende Königreich seit sechs Jahrhunderten streng autoritär führt, hatte die Einführung des Scharia-Strafrechts im Oktober angekündigt. Menschenrechtsorganisationen übten scharfe Kritik. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte zeigte sich Anfang April "zutiefst besorgt". Aber auch in der Bevölkerung, die den König traditionell als unanfechtbare Autorität akzeptiert, gab es Kritik.

Das Scharia-Recht sieht für eine Reihe von Gesetzesverstößen, darunter Ehebruch, die Steinigung vor. Weitere schwere Strafen sind Amputationen von Gliedmaßen für Diebstahl sowie Peitschenhiebe für Vergehen wie Abtreibung und Alkoholkonsum.

Verglichen mit seinen muslimischen Nachbarstaaten Indonesien und Malaysia wird der Islam in Brunei schon seit langem deutlich konservativer ausgelegt. Das Rechtssystem Bruneis ist zweigleisig: Es verbindet seit seiner Kolonialvergangenheit eine zivilrechtliche Gerichtsbarkeit nach britischem Vorbild mit einer Scharia-Rechtsprechung für niedere Rechtsfragen wie Erbfälle und eheliche Angelegenheiten. Bis zum Jahr 1984 war Brunei britisches Protektorat.

(APA/AFP)

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