Ägypten: Eine Justiz exekutiert sich selbst

Ägypten, Justiz
Ägypten, Justiz(c) APA/EPA/KHALED ELFIQI (KHALED ELFIQI)
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Die Richter fällen 683 Todesurteile gegen Regimegegner und verbieten nun auch die säkulare 6.-April-Bewegung: Sie ergreifen immer mehr Partei für die Machthaber.

Kairo. Massentodesurteile scheinen in Ägypten zum Standard zu werden. Nach nur zwei Prozesstagen, und praktisch ohne Beweisaufnahme, verurteilte am Montag ein Richter 683 Menschen zum Tode, darunter Mohammed Badie, den Chef der Muslimbruderschaft. Der gleiche Richter hatte vor einem Monat bereits 529 Angeklagte in einem anderen Massenschnellverfahren mit der Höchststrafe belegt. Wenngleich er jetzt nur 37 der von ihm im ersten Verfahren ausgesprochenen Todesurteile bestätigte und den Rest in lebenslänglich umwandelte.
In beiden Prozessen wurden die Angeklagten für schuldig befunden, Polizisten angegriffen, zur Gewalt aufgerufen zu haben und öffentliches und privates Eigentum zerstört zu haben. In beiden Fällen ging es um einen Angriff eines Mobs auf Polizeistationen in Oberägypten.

Ebenfalls am Montag sprach ein anderes Gericht ein Verbot der säkularen 6.-April-Bewegung aus. Die Gruppierung von meist jungen Tahrir-Aktivisten war maßgeblich am Sturz Mubaraks beteiligt. Die Justiz wirft ihr vor, das Image Ägyptens zu schädigen.

Auf einem Auge blind

Dabei steht das Image der Justiz auf dem Prüfstand. Denn während beispielsweise im ersten Verfahren gleich 529 als Terroristen gebrandmarkte Muslimbrüder für den Tod eines Polizisten, der bei dem Angriff auf eine Polizeistation umgekommen war, zum Tode verurteilt wurden, ist die Justiz auf einem Auge blind – dem der herrschenden Kaste und des Sicherheitsapparates.

So hat sich bis heute kein Gericht mit der blutigen Auflösung der Protestlager der Muslimbrüder und Putschgegner seitens der Polizei und des Militärs, die die Krawalle in Oberägypten erst aufgelöst haben, beschäftigt. Dabei kamen nach offiziellen Angaben vorigen Sommer 623, nach anderen Berichten aber weit über tausend Menschen ums Leben. Selbst für die 840 Toten während des Aufstands gegen Hosni Mubarak wurde bisher kaum jemand zur Rechenschaft gezogen. Drei Polizeibeamte erhielten geringfügige Strafen, 183 angeklagte Polizeioffiziere wurden freigesprochen.

Der Prozess gegen Mubarak und seinen damaligen Innenminister zieht sich dagegen seit drei Jahren hin. Nach einem ursprünglichen Urteil, das Mubarak zu lebenslänglicher Haft verurteilt hatte, wurde das Verfahren erneut aufgerollt.

Die Tahrir-Aktivisten der 6.-April-Bewegung wiederum wurden wegen des Verstoßes gegen das restriktive Demonstrationsgesetz verurteilt. Selbst Journalisten wurden wegen angeblicher Kontakte zur Muslimbruderschaft vor Gericht gezerrt. Nach gewalttätigen Auseinandersetzungen an der Universität wanderten Studenten 17 Jahre ins Gefängnis. 21 junge Frauen aus Alexandria, darunter sieben Minderjährige, wurden im November letzten Jahres bis zu elf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie an einer Demonstration für den vom Militär gestürzten Präsidenten Mohammed Mursi teilgenommen hatten.

Die Abmilderung der Urteile in Berufungsverfahren folgt einem Prinzip: In erster Instanz sendet die Justiz eine politische Botschaft aus, in zweiter Instanz wird ein rechtsstaatlicher Mechanismus in Gang gesetzt.
Die Dynamik zwischen Regime und Justiz ist indes komplexer, dies war schon in der Mubarak-Ära so. Das Regime besetzte Schlüsselpositionen immer nach seinem Gutdünken, etwa die des obersten Verfassungsrichters oder des obersten Staatsanwalts. Doch die Richter fällten ihre Urteile mitunter gegen den Willen von oben. Bei Geständnissen, die unter Folter herausgespresst worden waren, entschieden sie zuweilen gar auf Freispruch.

Die „Unzuverlässigkeit“ der Richter war einer der Gründe, warum das Mubarak-Regime parallel die Militärgerichtsbarkeit gegen Zivilisten ausbaute. 2006 gingen reformorientierte Richter sogar auf die Straße, um gegen massiven Betrug bei den Wahlen zu protestieren, die sie zu beaufsichtigten hatten. Fünf Jahre vor dem Aufstand bildeten einige Richter so die Vorhut der Proteste. Aber die Mehrheit der Richter passte sich an.

Nach dem Sturz Mubaraks blieb die Justiz unangetastet. Verfahren gegen die Vertreter des alten Regimes wurden – wenn überhaupt – nur zögerlich aufgenommen. Mubaraks oberster Staatsanwalt blieb zunächst im Amt. Auch das Innenministerium, zuständig für Untersuchungen und die Beweisaufnahme, erwies sich als Hort des alten Regimes.

Unter Präsident Mursi, einem Muslimbruder, kam es zur direkten Konfrontation. Mursi warf der Justiz vor, ein Restposten des Mubarak-Regimes zu sein. Die Richter hielten Mursi dagegen vor, die Justiz kontrollieren und mit Sympathisanten besetzen zu wollen. Das Verfassungsgericht löste aufgrund einer Formsache das Parlament auf, in dem die Muslimbrüder die Mehrheit hatten. Die Muslimbrüder sprachen von einem Justizcoup – da wussten sie noch nicht, dass ein echter Militärputsch folgen würde.

Richter als „Racheengel“

Als Mursi 2012 ein Dekret erließ, in dem er sich gegenüber der Gerichtsbarkeit immun erklärte, ging die Richterschaft endgültig auf die Barrikaden. Die Justiz wurde zur treibenden Kraft für den Sturz Mursis, und die neue Verfassung gibt ihr das Recht, Schlüsselpositionen selbst zu besetzen. Statt sich zu reformieren, kompromittieren sich die Richter als „Racheengel“ gegen die Muslimbruderschaft. Dabei sehen sich die Richter nicht so sehr als Erfüllungsgehilfen eines Regimes, sondern vielmehr als Beschützer des Staates.

Ägyptens Justiz hat sich klar auf eine Seite geschlagen – obwohl sie gerade in einer politisch polarisierten Lage als neutraler Rechtssprecher fungieren müsste. Das ist genau der Testfall, an dem eine Justiz durch rechtsstaatliche Verfahren ihre Professionalität und ihre Unabhängigkeit unter Beweis stellen könnte.

AUF EINEN BLICK

Justiz. In einem Schnellverfahren hat ein ägyptisches Gericht erneut hunderte Anhänger der Muslimbruderschaft zum Tode verurteilt. Unter den 683 Verurteilten ist auch Mohammed Badie, der Führer der offiziell verbotenen Muslimbruderschaft. Das Gericht bestätigte zudem in zweiter Instanz 37 der Todesurteile, die es vor wenigen Wochen gegen 529 Muslimbrüder verhängt hatte. Die Verurteilung Badies könnte eine neue Protestwelle auslösen, das Urteil rief Kritik von Menschenrechtsorganisationen hervor. Ein anderes Gericht hat zudem die Jugendbewegung 6. April verboten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2014)

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Unter den Verurteilten ist auch Mohammed Badie, der Chef der Muslimbrüder. Zugleich wurden 492 früher verhängte Todesurteile aufgehoben und teils in lebenslange Haft umgewandelt.

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