Mohammed-Karikaturen: Freispruch für Satire-Magazin

Die Karikaturen des Propheten Mohammed seien nicht als Angriff auf den Islam zu verstehen, urteilt ein französisches Gericht.

Im Februar vergangenen Jahres sorgte die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen für Aufregung in der islamischen Welt. Ein Jahr danach ist am Donnerstag in Frankreich der Prozess gegen das Satire-Magazin "Charlie Hebdo" mit einem Freispruch zu Ende gegangen.

Islamische Gruppen hatten den Chefredakteur der Zeitschrift, Phillippe Val, wegen der Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed verklagt. Im Februar 2006 hat "Charlie Hebdou" die zuerst in der dänischen Zeitung "Jyllands Posten" erschienenen Zeichnungen abgedruckt. Später produzierte das Satire-Blatt eigene Karrikaturen. Dagegen hatten der Verband islamischer Organisationen in Frankreich (UOIF) und die Große Moschee von Paris geklagt. Die klagenden Parteien waren der Meinung, dass die Abbildungen den Hass gegen die Muslime anstachelten.

Die Richter sprachen den Chefredakteur vom Vorwurf der "öffentlichen Beleidigung einer Personengruppe wegen ihrer Religion" frei. Im Urteil hieß es, die veröffentlichten Zeichnungen stünden im Einklang mit der Meinungsfreiheit und wären nicht als Angriff auf den Islam im Allgemeinen zu verstehen.

Rückendeckung von Politikern

Phillippe Val drohten nach französischen Strafgesetzbuch bis zu sechs Monate Haft und 22.500 Euro Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch verlangt, nachdem sich in dem Verfahren parteiübergreifend zahlreiche prominente Politiker für die Meinungs- und Pressefreiheit stark gemacht hatten. Darunter die Präsidentschaftskandidaten Nicolas Sakrozy und Francois Bayrou. Ein ähnlicher Prozess in Dänemark war im Oktober gleichfalls mit Freisprüchen für die Verantwortlichen von "Jyllands Posten" ausgegangen.

Nach Berichten der Deutschen Welle will Mitankläger Lhai Thami Breze, Präsident des UOIF, das Urteil in dieser Form nicht akzeptieren und Berufung gegen die Enscheidung des Gerichts einlegen. Der zweite Kläger, Die Große Moschee von Paris, bezeichnete die Entscheidung als "ausgewogen". (Ag./Red.)

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