Wiener WKR-Ball: Le Pen gewinnt Rechtsstreit

Le Pen, France's National Front political party head, addresses a news conference at the European Parliament in Brussels
Le Pen, France's National Front political party head, addresses a news conference at the European Parliament in BrusselsREUTERS
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Ein Gericht verurteilte SOS-Racisme. Die Organisation hatte die Teilnahme der Front-National-Chefin an einem "antisemitischen Ball" angeprangert.

Die Vorsitzende der französischen Front National (FN), Marine Le Pen, hat im Rechtsstreit um die Kritik an ihrer Teilnahme am Ball des Wiener Korporationsringes (WKR) einen Sieg davongetragen. Der frühere Vorsitzende der Anti-Rassismus-Organisation "SOS Racisme", Dominique Sopo, wurde am Donnerstag verurteilt, weil er Le Pens Teilnahme an einem "antisemitischen Ball" in Wien angeprangert hatte.

Gemeint war der Ball des Wiener Korporationsringes (WKR) in der Hofburg im Jänner 2012 auf Einladung der FPÖ, an dem noch andere führende Rechtsaußen-Politiker teilnahmen. Als verantwortlicher Herausgeber der Homepage von SOS Racisme wurde Sopo zu einer Geldstrafe von 600 Euro auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er der FN-Chefin tausend Euro Schmerzensgeld zahlen. Sopo kündigte Berufung an. Die Kontroverse um diesen Ball sei "extrem ausführlich und sehr gut dokumentiert" gewesen, das Urteil sei "unbegründet", sagte er der Nachrichtenagentur AFP.

In der Mitteilung mit der Überschrift "Marine Le Pen à Vienne, Dirty dancing", (Marine Le Pen in Wien, schmutziges Tanzen) kritisierte SOS Racisme die Teilnahme der damaligen FN-Präsidentschaftskandidatin an einem "antisemitischen" und "ekelhaften" Ball, der noch dazu am "67. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers von Auschwitz" stattgefunden habe.

Das französische Gericht urteilte hingegen, die Beweismittel der Verteidigung reichten nicht aus, um eine solche Qualifizierung der Veranstalter zu rechtfertigen. Dies gelte vor allem für den damaligen Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ), der Le Pen eingeladen haben soll. Ihn bezeichnete SOS Racisme in der Mitteilung als einen der "härtesten und virulentesten Vertreter der europäischen extremen Rechten".

Der Verteidiger der Organisation, Patrick Klugmann, äußerte sich entrüstet. Das Gericht unterstütze damit die "Einschüchterungsstrategie" der FN gegen jeden, der auf ihre "wahre Geschichte, ihre Ausrutscher und ihre Verbindungen" hinweise. Das Urteil sei zudem eine "Gefahr für die Pressefreiheit." Le Pens Anwalt, Wallerand de Saint-Just, äußerte sich zufrieden. Seine Klientin habe diese "ehrenrührige Beleidigung" nicht akzeptiert.

Gegen die Einladung rechtsextremer Politiker zu dem Ball der Burschenschaften hatten damals mehrere tausend Demonstranten vor der Hofburg protestiert. Neben Le Pen waren unter anderen der flämische Nationalist Philip Claeys und Vertreter der deutschen NPD geladen. Die Demonstranten warfen den Veranstaltern vor, sie hätten den Ball absichtlich am 27. Jänner, dem Internationalen Holocaust-Gedenktag, organisiert. Wegen der heftigen Proteste beschloss die Betreibergesellschaft der Hofburg, den WKR-Ball in ihren Räumen nicht mehr zuzulassen. Seitdem wird die Veranstaltung unter dem Titel "Akademikerball" abgehalten.

(APA/AFP)

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