Freispruch für Christian Wulff rechtskräftig

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Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision auf den Freispruch gegen den den früheren deutschen Präsidenten zurück.

Der frühere deutsche Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück, wie sie am Freitag mitteilte.

Das Landgericht Hannover hatte Wulff Ende Februar freigesprochen. Der Beginn der Ermittlungen führte Anfang 2012 zu seinem Rücktritt als Bundespräsident. Die Staatsanwaltschaft legte dem 54-Jährigen zur Last, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile vom befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben. Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens.

Wulff setzt sich zur Wehr

Die Anklagebehörde prüfte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung über einen Monat lang ausführlich. Letztlich kam sie dabei zu dem Schluss, dass ihr kurz nach dem Freispruch vorsorglich gestellter Antrag auf Revision wahrscheinlich keine Erfolgsaussicht haben würde.

Wulff ist inzwischen medial in die Gegenoffensive gegangen. In  dem Buch "Ganz oben, ganz unten", das er diese Woche vorstellte, rechnet er mit der Medienkampagne gegen ihn ab. Er sei von einer Allianz aus Medien und Justiz zur Strecke gebracht worden. In der Wochenzeitung "Zeit" nahm ihn Ex-Finanzminister Peer Steinbrück in Schutz.

(APA/DPA)

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