Todesstrafe verstößt gegen Verfassung

Laut kalifornischem Gericht ist die Strafe willkürlich.

Los Angeles. Ein US-Bundesgericht hat die Todesstrafe im Bundesstaat Kalifornien für verfassungswidrig erklärt. Die Umsetzung funktioniere so schlecht und sei derart von Verzögerungen geprägt, dass sie gegen die Verfassung des Bundesstaats verstoße, urteilte Richter Cormac Carney. Das berichtet die Zeitung „Los Angeles Times“.

Die Todesstrafe bedeute in Kalifornien in Wahrheit „lebenslange Haft mit einer geringen Wahrscheinlichkeit der Vollstreckung“, so der Richter. Seit 1978 sind von 900 Todesurteilen 13 umgesetzt worden, schrieb Carney in dem 29 Seiten langen Urteil. Bei einer so niedrigen Vollstreckungsrate sei die Strafe willkürlich. Sie diene nicht der Abschreckung und habe somit ihre Wirkung verloren.

Berufungsgericht am Zug

Geklagt hat ein Mann, dessen Hinrichtung wegen Mordes und Vergewaltigung mehrfach verschoben worden ist. Carney hat das Urteil mit der Begründung aufgehoben, dass es unklar sei, wann oder ob der Verurteilte mit der Exekution rechnen könne. Nun überprüft ein Berufungsgericht das Urteil.

Erst zu Jahresbeginn hat ebenfalls ein kalifornisches Bundesgericht verfügt, dass die bis dahin verwendeten Giftcocktails geändert werden müssten, weil die Todeskandidaten große Schmerzen erlitten. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2014)

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