Türkei: Erdogan greift Richter an

(c) EPA (Ates Tumer)
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Nächste Runde des Kopftuch-Streits: Der Regierungschef wirft dem Verfassungsgericht Überschreitung von Kompetenzen vor.

ISTANBUL. In einer ersten Antwort auf den Kopftuch-Entscheid des türkischen Verfassungsgerichtes vom vergangenen Donnerstag hat der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan das Verfassungsgericht und die Opposition am Dienstag scharf kritisiert: Erdogan warf den Richtern vor, ihre Kompetenzen überschritten zu haben, und forderte eine ausführliche Begründung des Urteils. Auf Vorschläge aus den eigenen Reihen, die Macht des Verfassungsgerichtes überhaupt gleich per Verfassungsgesetz zu beschränken, ging Erdogan hingegen nicht ein.

Vergangene Woche hatte das Verfassungsgericht zwei Verfassungsänderungen aufgehoben, die vom von der Regierungspartei AKP dominierten Parlament im Februar mit großer Mehrheit gebilligt worden waren. Mit Hilfe dieser Änderungen sollte das Verbot des Tragens von Kopftüchern an türkischen Universitäten außer Kraft gesetzt werden.

Urteile ohne Begründung

Ihre Entscheidung begründeten die Richter indes nicht. In einer schriftlichen Erklärung gab man nur einige Hinweise auf Paragrafen, ohne deren Gebrauch bzw. Interpretation zu erläutern. Dazu gehörte auch der wohl ausschlaggebende Paragraf 2 der Verfassung, in dem unter anderem steht, dass die Türkei ein laizistischer Staat sei.

Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes, Hasim Kilic, rechtfertigte die in der Türkei nicht unübliche Kurzbegründung mit dem politischen Druck, der auf die Verfassungsrichter ausgeübt werde.

Kritiker des Urteils weisen darauf hin, dass in der Verfassung klar wird, dass das Verfassungsgericht zwar einfache Gesetze aus inhaltlichen Gründen zurückweisen kann; bei Verfassungsgesetzen aber darf es nur das Zustandekommen formal prüfen, also ob etwa genügend Stimmen abgegeben wurden. Ein Recht, Verfassungsänderungen inhaltlich zu prüfen, hat das Gericht nicht.

Hier setzte Erdogan auch mit seiner Kritik an: Niemand habe Befugnisse, die über die Verfassung hinausgingen, sagte der Ministerpräsident. Die Aufgabe der Gesetzgebung obliege dem Parlament. Die Türkei könne einen „Kompetenzstreit zwischen den Staatsgewalten“ nicht ertragen.

Indirekt warf Erdogan dem Verfassungsgericht vor, es blicke „mit ideologischen Brillen“ auf die Verfassung. Die Richter müssten Entscheidungen „wissenschaftlich“ begründen, meinte der Premier, um hinzuzufügen: „Die Türkei kann nicht aufgrund von Sitten regiert werden.“ Ohne das Kind beim Namen zu nennen, spielte Erdogan damit auf die besondere Bedeutung des Laizismus in der türkischen Verfassung an.

Gericht als Teil des Problems

In wenigen Wochen oder Monaten wird dasselbe Gericht über die Frage des Verbotes von Erdogans AKP entscheiden – und auch, ob sein Abgeordnetenmandat aufgehoben wird. Daher hielt sich der Premier im Ton doch zurück. Der von ihm erwähnte Kompetenzstreit zwischen Justiz und Parlamentsmehrheit bzw. Regierung existiert aber zweifellos. Die Türkei steckt in einer Verfassungskrise, die schwer lösbar ist, weil die Institution, die die Verfassung schützen soll – also das Verfassungsgericht – selbst Partei ist.

Das eigentliche Problem liegt aber wohl woanders: In der Türkei selbst prallen bei der Kopftuchfrage Welten aufeinander: die Loyalität gegenüber religiösen Geboten und deren Auslegung mit den Ansprüchen des Staates. Ehe hier keine Formel gefunden ist, mit der beide Seiten leben können, wird man sich noch lange an immer neuen Paragrafen reiben. Glosse Seite 43

HINTERGRUND

Seit die AKP, die islamistisch-konservative „Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung“, 2002 an die Macht kam, glimmt ein Konflikt zwischen den mächtigsten Institutionen des laizistischen Staates – Armee und Justiz – sowie dem AKP-dominierten Parlament bzw. der Regierung. Zuletzt ging es immer lauter um die Frage, ob Kopftücher an Unis verboten bleiben. Das Parlament wollte das Verbot jüngst lockern, aber das Verfassungsgericht legte sich quer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2008)

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