Ex-Richter: Holocaust-Leugnen nicht bestrafen

(c) AP (Winfried Rothermel)
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Der deutsche ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sieht die Bestrafung von Holocaust-Leugnern skeptisch. Das Problem könne auf diese Weise nicht bewältigt werden.

Der deutsche Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat sich kritisch zur Strafbarkeit der Leugnung des Holocaust geäußert. "Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen", sagte er laut "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagabend) am Rande einer Veranstaltung in Berlin. Hoffmann-Riem zeigte sich ebenso skeptisch, was die Strafbarkeit der Verwendung von Kennzeichen und Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen angeht."Ich selber würde auch damit zurückhaltend sein, weil ich nicht glaube, dass das Problem auf diese Weise bewältigt werden kann", sagte der Staatsrechtler, der im März aus dem Bundesverfassungsgericht ausgeschieden war, am Dienstagabend im Wissenschaftszentrum Berlin.

Nach Ansicht von Hoffmann-Riem gibt es zwischen Behörden und Rechtsradikalen ein "Katz-und-Maus-Spiel" mit Symbolen. Die Phantasie der Behörden sei "bemerkenswert". So sei ein Demonstrant von der Polizei dazu aufgefordert worden, sein Hamburger Auto-Kennzeichen zu überkleben. Generell sei es "politisch klug, Ventile zu belassen, anstatt Märtyrer zu schaffen".

Der Ex-Verfassungsrichter äußerte laut "FAZ" auch, dass sich "Neonazi-Demonstranten meist nicht unfriedlich" verhielten. Das möge "Kalkül" sein, sei aber "Fakt". Gewalttätig seien oftmals die Gegendemonstranten; Versammlungsverbote könnten aber nicht mit gewalttätigen Gegendemonstranten begründet werden, auch wenn das von manchen Behörden und Verwaltungsgerichten so gesehen werde, erklärte Hoffmann-Riem.

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