Die Frau ist mit einem Franzosen verheiratet und Mutter von drei französischen Kindern. Dennoch urteilt das oberste Verwaltungsgericht: "Die radikale Religionspraxis ist mit den Werten der Republik unvereinbar".
(Ag.)
Die Frau ist mit einem Franzosen verheiratet und Mutter von drei französischen Kindern. Dennoch urteilt das oberste Verwaltungsgericht: "Die radikale Religionspraxis ist mit den Werten der Republik unvereinbar".
(Ag.)