Deutsche Bundesländer sammeln neue Beweise für NPD-Verbot

A boy attends a demonstration rally of the extreme right NPD against the Islamisation, in Duisburg
A boy attends a demonstration rally of the extreme right NPD against the Islamisation, in DuisburgREUTERS
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Die Richter verlangen bis zum 15. Mai zusätzliche Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei.

Haben die deutschen Geheimdienste noch bezahlte Spitzel in der NPD-Spitze? Diese und andere Fragen treiben die Verfassungsrichter um. Sie wollen neue Beweise der deutschen Bundesländer sehen. Die bange Frage bleibt: Scheitert auch das zweite NPD-Verbotsverfahren?

Im NPD-Verbotsverfahren wollen die deutschen Bundesländer dem deutschen Bundesverfassungsgericht bald neue Beweise vorlegen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Nachfrage der Richter nach weiteren Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei sei nichts Ungewöhnliches. "Verzögerungen im Verfahren befürchte ich nicht." Die Erfolgsaussichten seien weiter gut. "Sonst hätten wir das Verfahren nicht eingeleitet."

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Nachforderung der Richter seien keineswegs ein Vorbote dafür, dass der Verbotsantrag erneut scheitern werde. Es sei nun an den Ländern, weitere Nachweise zu erbringen, ohne Wenn und Aber. "Und wir sind schon dabei."

Die Richter verlangen bis zum 15. Mai zusätzliche Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei und klare Beweise, dass V-Leute in NPD-Führungszirkeln abgeschaltet sind. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil die Namen solcher Spitzel des Verfassungsschutzes nicht offengelegt wurden.

"Wäre ein wichtiges Zeichen"

Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist zuversichtlich, dass die Forderungen aus Karlsruhe erfüllt werden können. "Wir sind angetreten, um das Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD zu gewinnen. Deshalb werden wir alles tun, um das Gericht zu überzeugen", sagte er. Die NPD bereite den Boden für braune Gewalt und schüre Hass gegen Ausländer, ihre Ideologie sei menschenverachtend und antidemokratisch. "Das Verbot der NPD wäre deshalb ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht."

Caffier sagte, die NPD erfülle alle Voraussetzungen für ein Verbot. "Sie will unser Gesellschaftssystem umstoßen, bekämpft die Demokratie und unsere Freiheit aggressiv kämpferisch, und sie propagiert offen Ausländerhass. Das haben die Demagogen an der Spitze dieser Partei nicht über Nacht aufgegeben. Ganz im Gegenteil."

Hessen, das dem Gang nach Karlsruhe besonders kritisch gegenüberstand, zeigt sich zurückhaltend. Die Innenressorts müssten nun gemeinsam mit den Prozessvertretern prüfen, wie der Bitte des Bundesverfassungsgerichtes auf geeignete Weise entsprochen werden könne, erklärte ein Sprecher des CDU-geführten Innenministeriums. Die Verfassungsschutzbehörden hätten die V-Leute in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet. "Das haben alle Innenminister und -senatoren mit ihren Testaten belegt."

Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner verlangte einen wasserdichten Antrag der Länder. "Wir sind für ein zweites NPD-Verbotsverfahren, aber nicht um jeden Preis", sagte die rheinland-pfälzische CDU-Landeschefin der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Wenn man sich nicht ganz sicher ist, dass am Ende wirklich ein Verbot steht, sollte man das Risiko nicht eingehen."

CDU-Innenexperte hegt zweifel

CDU-Innenexperte Clemens Binninger hegt weiter Zweifel, dass die NPD verboten werden kann. "Wir waren im Bundestag von Anfang an sehr skeptisch, ob ein Verbotsverfahren gegen die zweifellos verfassungsfeindliche NPD am Ende auch erfolgreich sein kann", sagte der Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur.

"Ich bin gespannt, wie die Länder jetzt nachweisen wollen, dass sie keine V-Leute mehr einsetzen. Denn die bereits abgegebene pauschale Erklärung ist dem Verfassungsgericht offenkundig zu wenig", sagte er. "Sollte es am Ende erforderlich sein, dass das Gericht auch V-Mann-Akten sehen möchte, könnte es für die Länder schwierig werden."

(APA/dpa)

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