Da der US-Geheimdienst NSA den deutschen Behörden keine Dokumente aushändigte, reichen die Beweise nicht aus. Inoffiziell haben die USA die Spähaktion längst zugegeben.
Sie ist die prominenteste mutmaßlich vom US-Geheimdienst NSA abgehörte Person: Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel. Als im Oktober 2013 erstmals unter Berufung auf Dokumente des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden berichtet wurde, dass das Handy von Merkel ausspioniert wurde, war die Aufregung groß.
Nun hat die deutsche Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen des mölgichen US-Lauschangriffs auf das Mobiltelefon der Kanzlerin eingestellt. Der Vorwurf lasse sich nicht gerichtsfest beweisen, teilte die Behörde am Freitag in Karlsruhe zur Begründung mit. Bei dem Snowden-Dokument handelte es sich laut Bundesanwaltschaft nicht um einen authentischen Abhörauftrag der NSA oder eines anderen US-Nachrichtendienstes. Es soll sich vielmehr um die Abschrift eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA gehandelt haben.
US-Entschuldigung nur fürs Publikwerden
Um den Fall weiterverfolgen zu können, hätte die Bundesanwaltschaft das Original-Dokument der NSA gebraucht. Doch der US-Dienst leistete wenig überraschend keine Amtshilfe. Schon vergangenen Dezember hatte Generalbundesanwalt Harald Range wenig Optimismus gezeigt, hieb- und stichfeste Beweise zu bekommen.
Indirekt haben die USA die Abhöraktion, die das Verhältnis zwischen den USA und Deutschland stark belastet hat, allerdings eingeräumt. So hatte der ehemalige NSA-Chef Michael Hayden gegenüber dem "Spiegel" gesagt, er sei nicht bereit, sich für den Vorgang an sich zu entschuldigen - sondern nur dafür, dass dieser publik geworden sei.
(Red./APA/AFP)