Deutschland ließ ägyptischen Journalisten frei

ALJAZEERA AHMED MANSOUR
ALJAZEERA AHMED MANSOURAPA/EPA/ALJAZEERA / HANDOUT
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Eine Auslieferung an Ägypten wurde nun abgelehnt. Die vorübergehende Festnahme des Fernsehjournalisten sorgt aber weiter für Irritationen.

Der in Berlin festgenommene Al-Jazeera-Journalist Ahmed Mansour ist wieder auf freiem Fuß. Das bestätigte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Sie begründete die Freilassung mit Bedenken gegen das von Ägypten vorgebrachte Auslieferungsersuchen. Zuvor hatte bereits der Sender des Journalisten die Freilassung seines prominenten Mitarbeiters bekannt gegeben.

"Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Auslieferungsverfahrens ergaben sich neben den rechtlichen Aspekten nicht ausschließbare politisch-diplomatische Bedenken", teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Diese seien mit dem Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und den zuständigen Bundesbehörden abgewogen worden.

Mansour, der zu den bekanntesten Journalisten der arabischen Welt gehört, war am Samstag wegen eines ägyptischen Haftbefehls am Flughafen Tegel festgenommen worden.

Es müsse "schnellstens geklärt werden, auf welcher Grundlage Mansour in Berlin festgenommen worden ist", sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV), Michael Konken dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe) noch vor der Freilassung des Journalisten.

Scharfe Kritik der Grünen an Bundesregierung

Die Grünen-Abgeordneten Tabea Rößner und Franziska Brantner kritisierten, die Hintergründe von Mansours Verhaftung seien "höchst unklar und rechtlich undurchsichtig". Die Bundesregierung, allen voran Innen- und Justizministerium, gebe "in dieser Frage ein jämmerliches Bild ab".

Nach Angaben des deutschen Innenministers erhielten die deutschen Behörden über Interpol ein Fahndungsersuchen zu Mansour, eine so genannte "Red Notice". Dabei handelt es sich um einen Warnhinweis, dass ein Verdächtiger in einem Interpol-Mitgliedstaat gesucht wird. Interpol erklärte allerdings, keine "Red Notice" gegen Mansour ausgestellt zu haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft gab wiederum an, Mansour sei auf der Grundlage eines nationalen ägyptischen Haftbefehls festgenommen worden.

Das Auswärtige Amt verwies unterdessen darauf, dass niemand aus Deutschland abgeschobenen werde, dem im Ausland die Todesstrafe drohe. Die Bundesregierung habe auch in der Vergangenheit immer wieder Fragen zur Rechtsstaatlichkeit in ägyptischen Strafverfahren gestellt. Die Regierung in Kairo sei mehrfach zur Einhaltung der Menschenrechte und des Rechts auf freie Meinungsäußerung aufgefordert worden.

(APA/dpa)

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