Die Eckpunkte des „Wiener Abkommens“

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Die Vereinbarung mit dem Iran gilt im Wesentlichen für zehn bis 15 Jahre. Die Kontrollen der Atomenergiebehörden sind auf 25 Jahre begrenzt.

Nach jahrelangen harten Verhandlungen einigten sich die UNO-Vetomächte, Deutschland und der Iran am 14. Juli 2015 in Wien auf ein Abkommen, das Teheran vom Aufbau einer Atomstreitmacht abbringen sollte. Es stellt die iranische Atomindustrie unter Kontrolle und sagt den Abbau westlicher Wirtschaftssanktionen zu.

Die Unterzeichner vermieden den Begriff Vertrag und sprachen von einem Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan. Ein internationaler Vertrag hätte nach US-Recht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Senat ratifiziert werden müssen. Das wollte US-Präsident Barack Obama umgehen, weil er eine Abstimmungsniederlage befürchtete. Das Abkommen wurde aber international verpflichtend, weil der UNO-Sicherheitsrat es mit der Resolution 2231 übernahm. Dennoch kündigte Obamas Nachfolger Donald Trump das Atomabkommen einseitig auf.

Zeitplan: In der Einleitung des Papiers verpflichtet sich der Iran, niemals Atomwaffen zu entwickeln. Das iranische Atomprogramm unterliegt bis zu 25 Jahre Beschränkungen und wird kontrolliert. In dieser Zeit kann der Iran stufenweise zur zivilen Nutzung der Kernenergie zurückkehren. Die Aufhebung der Sanktionen sollte erst mit einer Bestätigung der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA) beginnen. Das war Anfang 2016 der Fall. Zuerst sollten die für die Bevölkerung besonders spürbaren Wirtschafts- und Finanzsanktionen aufgehoben werden. Der Zugang der Kontrolleure sollte sichergestellt werden.

Waffenembargo: Auch nach der Zustimmung der IAEA bleibt das Waffenembargo fünf Jahre in Kraft, die Maßnahmen gegen das iranische Raketenprogramm acht Jahre. Die Sanktionen können wieder eingesetzt werden, wenn die Vereinbarungen gebrochen werden. Der Sicherheitsrat soll dies nicht blockieren können.

Urananreicherung: Die Zahl der iranischen Zentrifugen wird um mehr als zwei Drittel reduziert. In Natanz dürfen sich nur 56000 Zentrifugen drehen. Die Forschung und Entwicklung von derartigen Anlagen zur Urananreicherung ist nur noch in einem kleineren Maßstab erlaubt. Damit soll verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt. Etwa 95 Prozent der iranischen Bestände an angereichertem Uran werden entweder verdünnt oder ausgeführt. Der Bestand darf 300 Kilogramm nicht überschreiten. Der Rest muss zu Marktpreisen verkauft werden. In Fordow darf gar nicht mehr angereichert werden, der Anreicherungsgrad wird bei 3,67 Prozent gedeckelt.

Schwerwasser-Reaktoren: Neue Schwerwasser-Reaktoren dürfen nicht gebaut werden. Die Wiederaufbereitung von Brennstäben ist ausgeschlossen. Der Forschungsreaktor Arak wird unter IAEA-Aufsicht so umgebaut, dass kein Atommaterial mehr daraus weiterverbreitet werden kann. Die verbunkerte Forschungsanlage in Fordow wird in ein Forschungslabor umgewandelt.

Breakout-Zeit: Insgesamt soll sichergestellt sein, dass der Iran viele Jahre lang mindestens zwölf Monate benötigen würde, um genug spaltbares Material für eine einzige Atombombe zusammenzutragen. Die Zeit für den tatsächlichen Bau einer Bombe ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Schlichtungsverfahren: Bei Streitfragen wird eine gemeinsame Kommission eingesetzt. Sie hat 15 Tage Zeit für eine Lösung. Findet sie keine, wird der UN-Sicherheitsrat angerufen.

(Reuters/red.)

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