Tunesien: Parlament will Todesstrafe für "Terrorverbrechen"

TUNISIA BOMBING AFTERMATH
TUNISIA BOMBING AFTERMATHAPA/EPA/STR
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Der Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf den Angriff vor einem Strandhotel, bei dem Ende Juni 38 ausländische Urlauber getötet wurden.

Das tunesische Parlament hat am Donnerstag trotz Protesten von Menschenrechtsgruppen mehrheitlich einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Todesstrafe für "Terrorverbrechen" vorsieht. Seit Mittwoch befassten sich die Abgeordneten mit 33 der 139 Artikel eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Drei die Todesstrafe vorsehende Artikel wurden jetzt verabschiedet. Dabei geht es um Mord an Diplomaten und Entwicklungshelfern, um Mord während Geiselnahmen oder Entführungen beziehungsweise um "Vergewaltigung während eines terroristischen Verbrechens". Die noch bis Freitag geplante Parlamentsdebatte ist eine Reaktion auf den Angriff vor einem Strandhotel nahe der Küstenstadt Sousse, bei dem Ende Juni 38 ausländische Urlauber getötet wurden. Präsident Béji Caid Essebsi verhängte daraufhin den Ausnahmezustand für einen Monat.

Haft für Äußerungen zur Terror-Unterstützung

Seit dem politischen Umsturz im Frühjahr 2011 gab es bereits mehrere Initiativen für ein neues Antiterrorgesetz, doch scheiterten sie alle an der Uneinigkeit der Parteien, bevor sie das Parlament erreichten. Der jetzige Entwurf geht auf einen Kompromiss zwischen der islamistischen Ennahda-Partei und Essebsis nationalistischer Partei Nidaa Tounes zurück. Ermittler sollen demnach künftig erweiterte Befugnisse erhalten, um Verdächtige abzuhören. Öffentliche Äußerungen zur Unterstützung von Terrorismus sollen mit Haft bestraft werden.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren insbesondere, dass die Definition von terroristischen Straftaten zu vage sei, die Rechte von Verdächtigen nicht ausreichend geschützt würden und die Grundrechte der Bürger untergraben werden könnten. Kritikern zufolge würde das neue Gesetz erlauben, Verdächtige zwei Wochen lang ohne richterlichen Beschluss und ohne Zugang zu einem Anwalt festzuhalten. Zudem würde die Arbeit von Journalisten behindert, und die Meinungs- und Pressefreiheit werde eingeschränkt.

Seit 1991 keine Hinrichtungen mehr

Seit der Unabhängigkeit von der Kolonialmacht Frankreich im Jahr 1965 wurden in Tunesien 135 Todesurteile vollstreckt, darunter 129 unter der Herrschaft des ersten Staatspräsidenten Habib Bourguiba. Seit 1991 fand in dem nordafrikanischen Land keine Hinrichtung mehr statt.

(APA/AFP)

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