Thüringens SPD-Chef will Flüchtlingskinder nicht einschulen

Der deutsche SPD-Politiker Andreas Bausewein will Kinder von Asylwerbern von der Schulpflicht befreien - so lange ihr Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist.

Während hierzulande Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek damit kämpft, ausreichend Kapazitäten für Kinder von Flüchtlingen und Asylwerbern in Österreichs Schulen zu schaffen, ruft der SPD-Chef Thüringens, Andreas Bausewein, dazu auf, die Schulpflicht für junge Asylwerber in Deutschland ganz auszusetzen. In einem offenen Brief an die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, forderte er, dass sie so lange nicht zur Schule gehen sollten, bis der Aufenthaltsstatus der Kinder und ihrer Familien geklärt sei.

Die vorgeschlagene Regelung soll zumindest für Asylbewerber aus sogenannten "sicheren Herkunftsländern" angewendet werden. Nach der derzeit in Deutschland geltenden Rechtslage werden -ähnlich wie in Österreich - alle schulpflichtigen Kinder zwischen 6 und 16 Jahren nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland eingeschult. "In den speziell geschaffenen Sprachklassen herrscht ein ständiger Wechsel, wenn Kinder ausreisen", erklärt Bausewein seine Forderung. "Die Zahl der schulpflichtigen Kinder ohne Aufenthaltsstatus ist sehr hoch. Die Kapazitäten der Schulen sind ausgereizt." Wenn die Zahl der Flüchtlinge wie bisher steige, müssten kostenintensive Umbau- und Neubautätigkeiten geplant werden, argumentiert er weiter.

"Asylrecht ist nicht Zuwanderungsrecht"

Mit seinen Forderungen an Bundes- und Landesregierung wolle er ein "weiteres Heidenau" verhindern. In der Ostdeutschen Stadt war es am Wochenende zu gewaltätigen Ausschreitungen vor einem Asylheim gekommen. Die Forderung Bauseweins gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, darunter etwa die Ausweitung der Liste sogenannter "sicherer Herkunftsländer", eine raschere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und mehr Mittel für Länder und Kommunen. "Das Recht auf Asyl ist ein hohes und schützenswertes Gut", erklärt er in seinem Schreiben. "Aber Asylrecht ist nicht gleichzusetzen mit Zuwanderungsrecht."

(maka)

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