Versammlungsverbot für Heidenau am Wochenende bleibt bestehen

Gericht: Der Polizei-Personalmangel sei nicht ausreichend belegt.
Gericht: Der Polizei-Personalmangel sei nicht ausreichend belegt.APA/EPA/ARNO BURGI
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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Freitagabend in weiten Teilen ein Versammlungsverbot für Heidenau.

Nach einem friedlichen Willkommensfest für Flüchtlinge am Freitag sind in der sächsischen Kleinstadt Heidenau alle weiteren Demonstrationen am Wochenende verboten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Freitagabend in weiten Teilen ein Versammlungsverbot für Heidenau, das die Behörden mit einem "polizeilichen Notstand" nach rechtsextremen Krawallen begründet hatten.

Das Oberverwaltungsgericht gab lediglich für das Willkommensfest für Asylwerber in Heidenau grünes Licht, das zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung am Freitagabend bereits lief. Mitglieder des Aktionsbündnisses Dresden Nazifrei verteilten im Asylbewerberheim Spenden an Flüchtlinge und errichteten Hüpfburgen sowie eine Bühne für ein Solidaritätskonzert.

Das vom Landratsamt für die Zeit von Freitagnachmittag bis Montag verhängte Versammlungsverbot war zuvor auf harsche Kritik gestoßen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "Kniefall vor dem Mob". Deutsche Politiker von Grünen und Linken kündigten an, trotz des Verbots an dem Heidenauer Willkommensfest teilzunehmen. Grünen-Chef Cem Özdemir sagte in der ARD, es könne nicht sein, "dass Rechtsradikale bestimmte Bereiche Deutschlands (...) ganz offensichtlich übernehmen und die Polizei zurückweicht."

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte in Berlin, Innenminister Thomas de Maizière (beide CDU) werde Möglichkeiten zur Unterstützung der Polizei vor Ort prüfen. Der Bund werde "alles tun, um in dem Maße wie er helfen kann die sächsische Polizei zu unterstützen."

Das Dresdner Verwaltungsgericht hob das Versammlungsverbot in einer Eilentscheidung am Freitagnachmittag zunächst auf, weil der polizeiliche Notstand nicht ausreichend begründet und das Verbot aller Versammlungen unverhältnismäßig sei. Es gab damit dem Antrag eines Bürgers statt, der an dem Willkommensfest teilnehmen wollte. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte später aber das Verbot und erlaubte lediglich das Willkommensfest.

Neben dem Willkommensfest war für Freitag auch eine rechtsgerichtete Gegenveranstaltung angekündigt. Eine "Bürgerinitiative Heidenau" rief zu einer Demo gegen die "bestehende Asyl- und Einwanderungspolitik" auf. Für das Wochenende waren weitere Veranstaltungen geplant. Die Behörden befürchteten Zusammenstöße zwischen linken und rechten Demonstranten oder Ausschreitungen wie bei den rechten Krawallen am vergangenen Wochenende.

Heidenau steht im Fokus der Öffentlichkeit, seit dort Rechtsextremisten gewaltsam gegen die Ankunft von Asylbewerbern in einer behelfsmäßigen Unterkunft in einem Baumarkt protestiert und zahlreiche Polizisten verletzt hatten. Am Mittwoch besuchte Merkel das Heim. Bei ihrer Visite wurde sie von rechten Demonstranten lautstark beschimpft.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bezeichnete das Versammlungsverbot für Heidenau als richtig. Die Polizei sei unterbesetzt und müsse "Leib und Leben" der Flüchtlinge in der Heidenauer Unterkunft schützen. Die Lage sei Folge der "verfehlten Personalpolitik" bei der Polizei.

(APA/AFP)

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