Palästinensermädchen Reem darf in Deutschland bleiben

24 07 2015 Rostock Die Welt kennt sie als das weinende Fluechtlingskind aus Rostock das vor der Bun
24 07 2015 Rostock Die Welt kennt sie als das weinende Fluechtlingskind aus Rostock das vor der Bunimago
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Die 14-Jährige, die Berühmtheit erlangte, als Angela Merkel sie trösten wollte, bekam eine Aufenthaltserlaubnis bis März 2016.

Das durch ihre Tränen während einer Diskussion mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel im Juli weithin bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem Sawhil hat gute Chancen auf eine gesicherte Existenz in Deutschland. Nach Informationen der Deutsche Presseagentur haben das 14-jährige Mädchen und ihr Vater zunächst eine bis März 2016 befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und ist damit vor einer Abschiebung geschützt. Diese Erlaubnis werde halbjährlich überprüft.

Es sei davon auszugehen, dass die Behörden bei den kommenden Prüfungen zu keinem anderen Ergebnis kommen werden, heißt es. Die endgültige Klärung erfolge spätestens zum März 2017. Im Rostocker Rathaus herrscht Optimismus, dass am Ende Reem und ihre Familie ganz in Deutschland bleiben werden. Für die Mutter und den jüngeren Bruder Reems würden derzeit noch weitere Dokumente aus dem Libanon benötigt.

Treffen bei "Bürgerdialog"

Merkel hatte das Mädchen im Juli in einer Rostocker Schule bei einer "Bürgerdialog"-Veranstaltung der Regierung getroffen. Die Schülerin Reem berichtete dort über die Belastungen während eines Asylverfahrens - und über die Angst vor einer drohenden Abschiebung.

Die Kanzlerin hatte bei dem Treffen Verständnis geäußert, aber auf die deutschen Gesetze verwiesen - und darauf, dass Deutschland nicht alle Menschen aufnehmen könne, die sich hier ein besseres Leben erhofften. Daraufhin war das Mädchen in Tränen ausgebrochen. Der Fall hat groes Aufsehen erregt. Seither ist die 14-Jährige in internationaen Medien porträtiert worden.

(APA/DPA)

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