Edward Snowden: Hätte früher handeln sollen

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Der Spionage-Enthüller ist glücklich damit, dass er an die Öffentlichkeit gegangen ist. "Je länger man solche Programme gewähren lässt, desto tiefer graben sie sich ein".

Der US-Whistleblower Edward Snowden bedauert, dass er nicht schon früher Informationen über die Praktiken von Geheimdiensten veröffentlicht hat. "Ich bereue, dass ich mich nicht früher gemeldet habe, denn je länger man solche Programme gewähren lässt, desto tiefer graben sie sich ein", sagte der Ex-Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA in einem Interview mit der britischen BBC am Montagabend.

Er habe zwar bezahlt für seine Entscheidung, Geheimnisse zu verraten, fühle sich damit aber wohl. "Falls ich morgen nicht mehr da bin, bin ich glücklich mit dem, was ich hatte", sagte der 32-Jährige in Moskau, wohin er nach seinen Enthüllungen vor zwei Jahren geflohen war.

Snowden hat sich außerdem bereit erklärt, in den USA eine Haftstrafe anzutreten. Im Gegenzug fordert er eine Strafminderung. Er habe den US-Behörden mehrfach angeboten, ins Gefängnis zu gehen, sagte Snowden in dem Interview. Noch habe er aber kein Angebot von der Staatsanwaltschaft über eine Strafminderung erhalten. "Bisher haben sie gesagt, sie würden mich nicht foltern, was schon mal ein Anfang ist, denke ich. Aber viel weiter sind wir noch nicht gekommen."

Snowden war nach seinen Enthüllungen über die Abhörtaktiken des Spionagedienstes NSA nach Moskau geflohen, wo er Asyl bekam. Bei einer Rückkehr in die USA drohen ihm bis zu 30 Jahre Haft.

In dem Interview sprach Snowden auch über nach "Schlümpfen" (Englisch: Smurfs) benannte Programme, mit denen der britische Geheimdienst GCHQ Smartphones ohne Wissen der Besitzer an- und ausschalten sowie über das Mikrofon mithören könne. Ein Programm erlaube es außerdem, Aufenthaltsort und Bewegungen eines Menschen über sein Handy genau zu bestimmen. Über die "Smurfs"-Programme hatte unter anderem der "Guardian" im Jänner 2014 berichtet. Eine GCHQ-Sprecherin sagte, der Dienst halte sich an die Gesetze und breche nicht die Europäische Menschenrechtskonvention.

(APA/dpa/Red.)

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