Jemen: Zeugen berichten über Steinigung von Frau

Die Frau soll wegen "Ehebruchs"und "Prostitution" zu Tode gesteinigt worden sein. Dutzende Einwohner hätten zugeschaut.

Mitglieder des Terrornetzwerks al-Qaida haben nach Angaben von Zeugen im Jemen eine Frau wegen "Ehebruchs"und "Prostitution" zu Tode gesteinigt. Ein Zeuge berichtete am Montag, bewaffnete Männer hätten die Frau in Mukalla, der Hauptstadt der südöstlichen Provinz Hadramaut, vor der Steinigung in ein Loch inmitten des Hofs eines Militärgebäudes eingegraben. Dutzende Einwohner hätten zugeschaut.

Ein örtlicher Journalist bestätigte die Angaben und fügte hinzu, die Jihadisten hätten während der Hinrichtung am Sonntag das Fotografieren verboten. Ein weiterer Zeuge sagte, in Mukalla sei es "das erste Mal, dass wir so etwas sehen". Steinigungen kommen im Jemen sehr selten vor.

"Islamisches Tribunal" verhängte Todesurteil

Die Jihadisten nutzen seit Monaten den Konflikt zwischen Regierungstruppen und Houthi-Rebellen, um ihre Macht im Süden des Landes auszuweiten. Die Gruppe al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (Aqap) eroberte Mukalla im vergangenen April und setzte dort ihre Version der Scharia, des islamischen Rechts, durch. Das von den Jihadisten eingerichtete "islamische Tribunal" von Hadramaut verhängte nach ihren Angaben Anfang Dezember das Todesurteil gegen die Frau.

Im Jemen toben seit Anfang 2015 heftige Kämpfe zwischen den Houthi-Rebellen und den Regierungstruppen von Präsident Abd Rabbo Mansur Hadi. Nachdem die schiitische Houthi-Miliz mit ihren Verbündeten in der Armee im März auf Aden vorgerückt war, floh Hadi nach Saudi-Arabien und bat das Königreich um Hilfe. Riad griff daraufhin an der Spitze einer sunnitischen Militärallianz mit Luftangriffen in den Konflikt ein. Nach der Entsendung von Bodentruppen wurden die Houthi-Rebellen im Sommer aus Aden vertrieben, doch kontrollieren sie weiter die Hauptstadt Sanaa.

Die Scharia sieht für Vergehen wie Ehebruch und Alkoholgenuss schwere Strafen wie die Steinigung vor. In vielen arabischen Ländern sind nur Teilelemente des islamischen Rechts in Kraft.

(APA/AFP)

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