Australische Justiz erlaubt Abschiebung von Dutzenden Babys

An undated combination, handout picture shows some of the babies born in Australia to asylum seeker mothers who face deportation to one of Australia´s controversial offshore asylum seeker detention centres on the Pacific Island of Nauru
An undated combination, handout picture shows some of the babies born in Australia to asylum seeker mothers who face deportation to one of Australia´s controversial offshore asylum seeker detention centres on the Pacific Island of Nauru(c) REUTERS (HANDOUT)
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Eine Klägerin wollte nicht auf die Insel Nauru zurück. Canberra setzt trotz Kritik Internierungspolitik fort.

Wien/Canberra. M68, so die Bezeichnung der Frau in den offiziellen Dokumenten, hat ein Boot bestiegen, das sie nach Australien bringen sollte. Dort wollte die aus Bangladesch stammende Frau Asyl beantragen. So weit kam es allerdings nicht. Im Oktober 2013 wurde das Flüchtlingsboot von der australischen Küstenwache abgefangen und auf die kleine Insel Nauru im Pazifik gebracht. Dort aber kämpfte die schwangere Frau mit gesundheitlichen Problemen. Für die medizinische Behandlung wurde sie im August 2014 nach Australien gebracht, wo ihr Baby geboren wurde. Nach Nauru, wo derzeit über 530 Flüchtlinge interniert werden, wollte sie nicht mehr zurück – und ist mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation Human Rights Law Centre vor Gericht gezogen.

Nun hat der Oberste Gerichtshof in Canberra die Klage zurückgewiesen. Der Fall M68 ebnet damit den Weg für die Abschiebung von 267 Personen, darunter 54 Kindern und 37 in Australien geborene Babys, nach Nauru und Papua Neuguinea. Die betroffenen Flüchtlinge waren ebenfalls auf den Inseln interniert und zur medizinischen Behandlung nach Australien gebracht worden. Einige der Frauen sollen in den Lagern sexuell missbraucht worden sein.

Mit dem Boot aus Indonesien

Die australische Justiz argumentiert, dass die Rückführung gesetzlich gedeckt sei sowie die Internierung von Flüchtlingen im Ausland den Gesetzen nicht widerspreche – auch wenn Canberra diese Internierung finanziert. Der Oberste Gerichtshof stützt sich bei seiner Entscheidung auf eine Passage im Migration Act, der erst vor einigen Monaten verabschiedet wurde. Somit wurde der Fall M68 retrospektiv zulasten ihrer Klientin entschieden, sagen die Anwälte der betroffenen Bangladeschi.

Canberra setzt jedenfalls die rigorose und umstrittene Flüchtlingspolitik fort. Die regierende national-liberale Koalition lässt seit geraumer Zeit die Küsten des Landes streng bewachen, auch mit dem Argument, dass dadurch weniger Menschen ums Leben kommen. Im Jahr 2014 hat es Regierungsangaben zufolge ein einziges Boot geschafft, australisches Land zu erreichen. Auf dem Meer abgefangene Flüchtlinge, die meist von Indonesien aus starten, werden entweder auf die pazifischen Inseln gebracht oder in andere Länder – etwa Kambodscha – abgeschoben. Für beide Maßnahmen gibt die Regierung Millionen aus.

Eigentlich hatte Australien die Politik der Internierung im Ausland 2008 aufgegeben, ehe sie von der Labour Party vier Jahre später wieder aufgenommen wurde. Mittlerweile wurde unter anderem mit Papua Neuguinea ausverhandelt, dass Flüchtlinge mit positivem Asylbescheid sich auf der Insel ansiedeln müssen – und nicht nach Australien dürfen. Von einer Integration in Papua Neuguinea oder Nauru könne aber nicht die Rede sein, sagen Menschenrechtler, zumal die Flüchtlinge in abgeschirmten Lagern leben. Und diese Lager würden sich in einem desolaten hygienischen Zustand befinden.

Gewalt und Missbrauch

In der Vergangenheit machten des Öfteren Missbrauchsvorwürfe und Berichte über Gewalttaten in den Lagern die Runde. Fest steht, dass Nauru Journalisten selten Einlass in das betroffene Gebiet gewährt. Erst vor einigen Tagen hat die nur 21 Quadratkilometer kleine Inselrepublik beschlossen, dass Asylwerber das Lager verlassen dürfen. Darauf hat der Oberste Gerichtshof im Fall M68 auch Bezug genommen: Die Frau werde nach der Rückkehr nach Nauru eben nicht interniert.

Mit Stichtag 31. Dezember 2015 befanden sich etwa 1790 Flüchtlinge in und außerhalb Australiens in Internierungslagern. Die Gewässer hat Australien zwar großflächig gesichert und will die Zahl der Flüchtlinge auch weiterhin reduzieren, aber im vergangenen Jahr wurde die Aufnahme von 12.000 Syrern beschlossen. Ein Großteil der Flüchtlinge, die bereits den begehrten positiven Asylbescheid in der Hand haben, fühlen sich in Australien sehr willkommen, wie es in einer kürzlich publizierten Studie der Regierung heißt. Schwierigkeiten hätten die Betroffenen jedoch etwa bei der Wohnungssuche und Familienzusammenführung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2016)

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