"Herrschaft des Unrechts": Seehofer attackiert Merkel

Zwischen Seehofer und Merkel wird der Ton noch rauer.
Zwischen Seehofer und Merkel wird der Ton noch rauer.(c) REUTERS
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Der CSU-Chef rückt die Grenzöffnung für Flüchtlinge in die Nähe von diktatorischem Vorgehen und attackiert die deutsche Kanzlerin offen wie noch nie.

Den politischen Aschermittwoch hat die CSU in diesem Jahr abgesagt, aus Resepekt vor den Opfern des Zugunglücks in Oberbayern. In einem Zeitungsinterview greift der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aber selbst für seine Verhältnisse frontal an. Seehofer rückt die von Merkel im Vorjahr verkündete Grenzöffnung für Flüchtlinge in die Nähe des Vorgehens von Unrechtstaaten. "Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung", klagte Seehofer in einem Interview mit der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch). "Es ist eine Herrschaft des Unrechts."

Seehofers Äußerung bezieht sich darauf, dass die deutsche Regierung nach Meinung der bayerischen Staatsregierung und des von ihr beauftragten Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio verpflichtet wäre, die deutsche Grenze zu schützen.

Seehofer ortet andauernden Rechtsverstoß

Dass Flüchtlinge und Migranten ohne gültige Einreisepapiere ungehindert ins Land einreisen dürfen, ist aus Sicht Di Fabios und der CSU ein andauernder Rechtsverstoß. Formulierungen wie "Herrschaft des Unrechts" verwendete die CSU bisher für Diktaturen wie einst die DDR.

Die CSU (Christlich-Soziale Union) ist die bayerische Schwesterpartei von Merkels CDU und ist in der Bundesregierung mit drei Ministern vertreten. Die von ihr gestellte bayerische Landesregierung wird wahrscheinlich noch vor den Landtagswahlen in drei deutschen Bundesländern am 13. März über eine Verfassungsklage gegen Merkels Flüchtlingspolitik entscheiden.

CSU überlegt Klage vor Verfassunsgericht

Die CSU werde ebenso wie die Kanzlerin noch im Februar eine Zwischenbilanz ziehen, sagte Seehofer der Zeitung. "Dann werden wir entscheiden, ob der Freistaat seine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreicht oder nicht."

In dem Di-Fabio-Gutachten ist demnach von einer Sechs-Monats-Frist für eine Klage die Rede. Merkel öffnete die Grenze am 4. September 2015, die Frist würde somit am 4. März enden. Gewählt wird am 13. März in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

(APA/dpa)

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