Böhmermann: Strafverfolgung nach "entbehrlichem" Paragrafen

A combination of pictures shows German Chancellor Merkel and German comedian Boehmermann
A combination of pictures shows German Chancellor Merkel and German comedian Boehmermann(c) REUTERS (STAFF)
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Kanzlerin Merkel will den Fall des Satirikers von der Justiz entscheiden lassen – gegen den Willen von Koalitionspartner SPD. Der umstrittene Paragraf 103 soll aber fallen.

Berlin. Es sei in einem Rechtsstaat keine „Sache der Regierung, sondern von Staatsanwälten und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“. Deshalb, meinte Deutschlands Kanzlerin, Angela Merkel, am Freitagnachmittag, habe die Bundesregierung entschieden, der Justiz die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Jan Böhmermann zu erteilen. Und Merkel betonte, dass damit keine Vorverurteilung verbunden wäre.

Die Justiz muss nun darüber befinden, ob sich der Satiriker gemäß Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB), in dem die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter geregelt ist, schuldig gemacht hat. Der türkische Präsident, Recep Tayyip Erdoğan, verlangte eine Strafverfolgung, nachdem ihm Böhmermann Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ in einem sogenannten Schmähgedicht unter anderem Geschlechtsverkehr mit Ziegen unterstellt und ihn als „Recep Fritzl Priklopil“ bezeichnet hatte.

Merkel traf damit eine politisch heikle Entscheidung – sogar innerhalb der Koalition hatte es Skepsis gegeben. In der SPD hatte man Zweifel, ob eine Strafverfolgung im Fall von Satire wegen Majestätsbeleidigung – und der entsprechende Paragraf ist ja ein Erbe davon – in die heutige Zeit passe. Und so distanzierten sich auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas von der Entscheidung. Wegen der Stimmengleichheit – beteiligt war auch CDU-Innenminister Thomas de Maizière – habe am Ende aber die Stimme der Bundeskanzlerin entschieden. Allerdings, und darüber war man sich offenbar einig, soll es keine weiteren Verfahren mehr nach diesem Paragrafen geben. Merkel kündigte nämlich an, dass er abgeschafft werden soll, weil er entbehrlich sei. Noch in dieser Wahlperiode soll ein entsprechender Entwurf verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten.

Solo von Merkel

Am Ende steht Angela Merkel mit dieser Entscheidung recht einsam da. Denn nicht nur der Koalitionspartner SPD ist mit der Entscheidung nicht einverstanden. Auch aus den anderen Parteien kommt Kritik – von einem „unerträglichen Kotau“ spricht Sahra Wagenknecht, Fraktionsführerin der Linkspartei. FDP-Chef Christian Lindner sprach von einer großen Symbolwirkung, deretwegen Merkel anders hätte entscheiden müssen. „Es fühlt sich falsch an“, sagte auch Grünen-Parteichef Cem Özdemir, „dem türkischen Präsidenten wäre auch der normale Rechtsweg offengestanden.“ Tatsächlich hatte Erdoğan parallel zum Antrag auf Strafverfolgung nach Paragraf 103 auch noch quasi privat eine Anzeige wegen Beleidigung eingebracht.

Hätte die Bundesregierung keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, wäre demnach trotzdem ein Verfahren gegen Böhmermann nach Paragraf185 StGB möglich gewesen. Die inhaltlichen Fragen, die sich bei einem allfälligen Prozess stellen, sind aber die gleichen: Waren Böhmermanns Äußerungen unter der Gürtellinie eine Beleidigung, oder fallen sie wegen des Gesamtzusammenhangs – Böhmermann hatte ja explizit erklärt, dass Satire genau das, was er nun vorzeige, nicht dürfe – unter die Freiheit der Kunst? Mit der Antwort auf diese Frage steht und fällt die Anklage.

Der Ausgang eines eventuellen Verfahrens wird auch eine Signalwirkung für den künftigen Umgang mit Satire und Meinungsfreiheit haben. Sollte Böhmermann schuldig gesprochen werden, wäre das ein Triumph für Erdoğan, der ja in der Türkei schon einen harten Kurs im Umgang mit ihm nicht genehmen Medien pflegt. Und ein Problem für Satiriker, die sich im Windschatten des Falls künftig wohl häufiger mit Anklagen wegen Beleidigung konfrontiert sehen würden. Wie es ausgeht, wird nun, nachdem Merkel den Ball weitergespielt hat, aber keine politische, sondern eine rechtliche Entscheidung sein.

UETD geht vor den Presserat

Der Fall Böhmermann hat nun auch in Österreich Folgen. Die der Erdoğan-Regierung nahestehende Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) hat beim Presserat eine Beschwerde gegen die Zeitung „Österreich“ eingebracht – sie hat das Böhmermann-Gedicht komplett abgedruckt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2016)

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