Trump ignoriert Aufforderung der Rolling Stones

Donald Trump will setzt weiter auf
Donald Trump will setzt weiter auf "Start Me Up" oder "You Can't Always Get What You Want".APA/AFP/BRENDAN SMIALOWSKI
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Die britische Rockband hatte den US-Milliardär aufgefordert, ihre Songs nicht im Wahlkampf zu verwenden. Trump gibt sich unbeeindruckt: "Wir haben die Rechte".

Der voraussichtliche Präsidentschaftskandidat der US-Republikaner, Donald Trump, hat sich unbeeindruckt von der Aufforderung der Rolling Stones gezeigt, ihre Lieder nicht in seinem Wahlkampf zu benutzen. "Wissen Sie, wir verwenden so viele Songs", sagte Trump am Donnerstag (Ortszeit) der US-Sendergruppe CNBC. "Wir haben die Rechte, sie zu nutzen. Ich kaufe immer die Rechte."

Bei einem Auftritt von Trump in Charleston im Bundesstaat West Virginia wurden am Donnerstag auch prompt die Stones-Hits "Start Me Up" und "You Can't Always Get What You Want" (Du kannst nicht immer bekommen was Du willst) gespielt. Trumps Wahlkampfteam hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Songs der britischen Kultband verwendet, um die Stimmung bei Wahlkampfveranstaltungen anzuheizen.

Am Mittwoch forderten die Altrocker den umstrittenen Milliardär jedoch auf, dies künftig zu unterlassen. Sie hätten dem Milliardär "zu keinem Zeitpunkt" erlaubt, ihre Songs zu nutzen, erklärten die Rolling Stones.

Musiker distanzieren sich von Trump

Vor der britischen Band hatten sich bereits zahlreiche andere Musiker von Trump distanziert, der nach dem Ausscheiden seiner Rivalen inzwischen als Präsidentschaftskandidat der US-Republikaner feststeht und wegen abfälliger Äußerungen über Einwanderer und Muslime umstritten ist.

Der US-Rapper Everlast wehrte sich dagegen, dass Trump den Titel "Jump Around" seiner früheren Band House of Pain auf der Bühne spielt. Auch der Musiker Neil Young, die Band R.E.M und die britische Sängerin Adele wandten sich dagegen, dass ihre Musik im Wahlkampf eingesetzt wird.

Bei politischen Kampagnen ist für die Verwendung von Songs keine ausdrückliche Erlaubnis der Urheber erforderlich, wenn die Verwender eine Blanko-Lizenz der zuständigen Rechteverwertungsgesellschaft erworben haben. Die Urheber können aber fordern, dass einzelne Stücke von der Nutzung ausgenommen werden.

(APA/AFP)

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