Einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen

Erdogan hat gegen Böhmermann in erster Instanz eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Erdogan hat gegen Böhmermann in erster Instanz eine einstweilige Verfügung erwirkt.APA/AFP/BRITTA PEDERSEN/SEBASTIA
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Auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan darf ZDF-Moderator Jan Böhmermann bestimmte Passagen der "Schmähkritik" nicht wiederholen.

Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen. Dabei geht es um das Gedicht "Schmähkritik", das Böhmermann Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag des türkischen Staatsoberhauptes teilweise stattgegeben.

Böhmermann (35) darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Anwalt Jan Böhmermanns, Christian Schertz, kommentierte die Entscheidung so: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat."

Das Gericht gehe richtigerweise davon aus, dass es sich bei dem Gedicht um Kunst und eine Satire handle. Es mache dann aber den Fehler, bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfinde. "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht."

Beleidigung ausländischer Staatschefs

Böhmermann hatte Erdogan Ende März in einem Gedicht mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Der ZDF-Moderator hatte den als "Schmähkritik" angekündigten Text in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit gestellt. Ankara verlangte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung ausländischer Staatschefs. Gegen den Widerstand des Koalitionspartners SPD erteilte Bundeskanzlerin Angela Merkel die dazu nötige Ermächtigung.

Erdogan wagte auch den juristischen Streit gegen den Chef des Axel-Springer-Verlags, Mathias Döpfner, verlor aber in der ersten Runde. Erdogan hatte die Unterlassung von Äußerungen gefordert, die Döpfner nach dem Schmähgedicht Jan Böhmermanns veröffentlicht hatte. Erdogans Anwalt Ralf Höcker kündigte am letzte Woche an, gegen das Urteil des Kölner Landgerichts sofortige Beschwerde einzulegen. Das Gericht hatte den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Döpfner zurückgewiesen. 

(APA/dpa)

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