Freispruch für Südtirols Altlandeshauptmann Luis Durnwalder

INTERVIEW: LH DURNWALDER
INTERVIEW: LH DURNWALDERAPA/ROLAND SCHLAGER
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Durnwalder wurde im Prozess wegen Verdachts der Amtsunterschlagung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen Südtirols Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) wegen des Verdachts der Amtsunterschlagung und illegalen Parteienfinanzierung hat am Samstag am Landesgericht Bozen mit einem Freispruch geendet. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Durnwalder hatte im Prozess alle Vorwürfe von sich gewiesen und beteuert, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.

Als Landeshauptmann stand Durnwalder ein Sonderfonds zur Verfügung, aus dem er Kaffee für Besucher, Trinkgelder für Musikkapellen und Ähnliches bezahlte. Diesen soll er laut Anklage nicht rechtmäßig verwendet haben. Dabei ging es um einen Betrag von 556.000 Euro. Dem damals geltenden Gesetz zufolge brauchten die Ausgaben zwar nicht belegt werden, Durnwalder führte aber dennoch in einem Heft genau Buch.

Während Durnwalder stets unterstrich, kein Geld für sich verwendet zu haben, wurde von der Anklage beanstandet, dass das Geld nicht im öffentlichen Interesse eingesetzt worden sei. Wegen bezahlter Getränke für Vertreter der Jungen Generation in der SVP nach einer Aussprache, warf der Staatsanwalt dem 74-Jährigen auch illegale Parteienfinanzierung vor.

"Wegen ein paar Zahnstocher"

Noch vor der Urteilsverkündung hatte Durnwalders Verteidiger, Gerhard Brandstätter, unterstrichen, dass man nicht immer das Negative annehmen dürfe. Es sei absurd, den Ex-Landeschef "wegen ein paar Zahnstocher" zu verurteilen. "Das wäre der erste Fall, wo Gastfreundschaft bestraft würde", hatte Brandstätter erklärt.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall der Staatsanwalt am Rechnungshof in Bozen. Dort wurde Durnwalder in erster Instanz zur Rückzahlung des Betrages verurteilt, hat dagegen aber Berufung eingelegt.

Das am Samstag verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erst nach der Hinterlegung des schriftlichen Urteils und der darin enthaltenen Begründung haben Anklage und Verteidigung die Möglichkeit, Einspruch beim Oberlandesgericht einzulegen.

(APA)

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