Die belgischen Behörden hatten Information über Radikalisierung von Paris-Attentäter nicht in die europäische Datenbank eingetragen.
Der inzwischen inhaftierte Terrorverdächtige Salah Abdeslam konnte nach Einschätzung französischer Parlamentarier wegen eines Fehlers der belgischen Behörden zunächst entkommen.
Die belgischen Dienste hätten Angaben zu Abdeslams Radikalisierung nicht in eine europäische Datenbank eingetragen, sagte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses der französischen Nationalversammlung, Georges Fenech, am Dienstag.
Abdeslam war in der Früh nach den Pariser Terroranschlägen vom 13. November auf dem Weg nach Belgien von französischen Polizisten kontrolliert worden. Diese ließen ihn jedoch nach einer längeren Kontrolle weiterfahren. Erst eine Stunde später erhielten sie aus Belgien die Information, dass Abdeslam im Verdacht stehe, sich dem Kampf islamistischer Extremisten anschließen zu wollen. Abdeslam wurde nach monatelanger Fahndung im März in Brüssel festgenommen und sitzt nun in französischer Untersuchungshaft.
TV-Bericht: Abrini plaudert über Abdeslam
Abdeslam soll nach Angaben eines anderen Verdächtigen außerdem eine wichtigere Rolle bei den Pariser Attentaten vom November gespielt haben, als er selbst einräumt. Das berichtet der belgische Sender VTM Nieuws unter Berufung auf Verhörprotokolle des Terrorverdächtigen Mohamed Abrini. Er gilt als einer der Hauptverdächtigen nach den Brüsseler Anschlägen vom März.
Abdeslam soll Abrini zufolge fast alle Beteiligten der Pariser Anschläge aus verschiedenen Orten in Europa geholt und zu ihren Verstecken gebracht haben. Er selbst, Abrini, habe mit ihnen in einer Wohnung übernachtet. Abdeslam sitzt inzwischen in Frankreich in Untersuchungshaft. Bei einer ersten Vernehmung dort schwieg er. Die Behörden gehen davon aus, dass er eine wichtige Funktion bei den Pariser Anschlägen hatte.
Abrinis Anwalt Stanislas Eskenazi sagte dem Sender RTBF am Dienstag, die Aussagen seines Mandanten seien als Annahmen zu verstehen, die lediglich die weiteren Ermittlungen bestätigen oder widerlegen könnten. Er beklagte die Indiskretion, die zur Weitergabe der eigentlich vertraulichen Informationen führte.
(APA/dpa)