Tschechien: Sudetendeutsche Landsmannschaft verboten

Treffen von Sudetendeutschen in Deutschland
Treffen von Sudetendeutschen in Deutschland(c) EPA (Daniel Karmann)
  • Drucken

Das Innenministerium betrachtet die Organisation als verfassungswidrig. Sie fordert die Abschaffung der Benes-Dekrete, die die Grundlage für die Vertreibung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg waren.

Das tschechische Innenministerium hat die offizielle Registrierung einer Sudetendeutschen Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien, verboten. Die Organisation fordert die Abschaffung der Benes-Dekrete, die die Grundlage für die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg waren. Wie der Vorbereitungsausschuss der Landsmannschaft mitteilte, betrachtet das Innenministerium die Organisation als "verfassungswidrig".

Der Ausschuss bezeichnet die Entscheidung des Innenministeriums als "undemokratisch" und "skandalös". "Die Tschechische Republik ist schon seit fünf Jahren EU-Mitglied und kann sich nicht leisten, mit ihren Bürgern so umzugehen, wie es in den totalitären Zeiten üblich war. In einer Demokratie kann jeder seine Auffassungen zum Ausdruck bringen", heißt es in einer Reaktion. Der Ausschuss hat bereits eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und will sich eventuell auch an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wenden.

Innenministerium: Gesetzesverletzung geplant

Das Innenministerium kam laut der Nachrichtenagentur CTK zu dem Schluss, dass die Landsmannschaft die Absicht habe, die tschechische Verfassung und andere Gesetze zu verletzen. Unter Berufung auf eine Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtshofes von 1995 erklärte das Ministerium, dass das Konfiszierungs-Dekret seinerzeit legal und legitim gewesen sei und jetzt keine Rechtsverhältnisse mehr bestimme. Auch wies das Innenministerium auf die tschechisch-deutsche "Schlussstrich-Erklärung" von 1997, laut der beide Seiten die gegenseitigen Beziehungen nicht mit der Vergangenheit belassen sollten.

Laut dem Entwurf der Satzung der tschechischen Sudetendeutschen Landsmannschaft lehnt diese jegliche ethnische Säuberungen und Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg in Mittel- und Osteuropa ab. Nach ihrer Auffassung sollten die Personen, die sich daran beteiligt oder diese initiiert haben, als "Kriegsverbrecher" betrachtet werden. Aus der ehemaligen Tschechoslowakei waren nach dem Krieg rund drei Millionen Sudetendeutsche in Richtung Deutschland und Österreich vertrieben und enteignet worden.

In Tschechien gibt es bereits eine vom Innenministerium offiziell registrierte Organisation der deutschsprachiger Bürger "Versammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien". Nach Angaben vom Jahr 2002 hat sie etwa 5.000 Mitglieder.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.