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Verfassungsgericht gefährdet Neuwahlen in Tschechien

01.09.2009 | 22:23 |   (DiePresse.com)

Das tschechische Verfassungsgericht hat die Auflösung des Parlaments ausgesetzt. Ohne diese Auflösung ist aber keine Neuwahl möglich. Präsident Vaclav Klaus spricht von einer Staatskrise, auch die anderen Parteien kritisieren das Gericht.

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Eine Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts gefährdet die für den 9. und 10. Oktober geplante vorgezogene Parlamentswahl. Das Gericht setzte am Dienstag die Entscheidung von Präsident Vaclav Klaus aus, das Parlament aufzulösen. Es will nun über die Beschwerde des unabhängigen Abgeordneten Milos Melcak entscheiden, der gegen das vorzeitige Ende der Legislaturperiode geklagt hatte.

Das Gericht nannte keinen Termin für eine Urteilsverkündung. Es brauche "Zeit und Raum" für die Beratungen, hieß es aus Brünn (Brno). Erfahrungsgemäß dauert es Monate, bis die Verfassungsrichter zu einer Entscheidung kommen.

Präsident Klaus: Staatskrise

Klaus reagierte verärgert auf die Entscheidung des Gerichts, durch die die Neuwahl aus seiner Sicht auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Er sprach von einem "beispiellosen Schritt" und einer "höchst politischen" Entscheidung, die die Parlamentswahl auf "unbestimmte Zeit verzögert". Damit sei eine Staatskrise eingetreten, die er nun so schnell wie möglich beilegen wolle.

 

Kritik von fast allen Parteien

Nach dem tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Klaus haben auch die großen Parteien die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes scharf kritisiert. Der Chef der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) Mirek Topolanek sprach von einem "unverantwortlichen Schritt", der die Tschechische Republik in eine "reale politische Krise" treibe.

"Einen neuen Wahltermin kann man erst aufgrund einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes festlegen", hatte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Pavel Rychetsky, gesagt.

Darauf entgegnete Topolanek, der Verfassungsgerichtshof solle so schnell wie möglich, in einigen Tagen, die endgültige Entscheidung über die Beschwerde des Parlamentsabgeordneten Melcak entscheiden. Es liege im öffentlichen Interesse, eine ordentliche, von Parlamentswahlen bestimmte Regierung zu haben. Sonst könnte die Situation zu einer Vertrauenskrise in die Politik sowie zur Krise des Finanz- und Bankensystems des Landes führen, warnte Topolanek.

Der Chef der Sozialdemokraten (CSSD), Jiri Paroubek meinte, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gehe "gegen die Interessen der Tschechischen Republik". Diese "beispiellose Entscheidung kann eine internationale Blamage herbeiführen und das Prestige und Ansehen des Landes in der Welt unumkehrbar beschädigen", so Paroubek. "Ich führe sie (die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes) auf das heiße Wetter zurück, auch wenn ich sie nicht herabwürdigen will", fügte der CSSD-Chef hinzu.

Nur christdemokratische Volkspartei dafür

Die kleine christdemokratische Volkspartei (KDU-CSL) begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hingegen. Die KDU-CSL sei immer gegen "zweckdienliche Eingriffe in die Verfassung" gewesen, betonte der KDU-CSL-Chef Cyril Svoboda in Anspielung auf die Verkürzung der laufenden Legislaturperiode.

Nach Angaben der Tageszeitung "Pravo" (Online) hat der Verfassungsgerichtshof das Innenministerium schon angewiesen, die Vorbereitungen für die mit großer Mehrheit im Mai beschlossenen vorgezogenen Wahlen am 9. und 10. Oktober zu stoppen. Die Parteien würden nun ihren Mitte August begonnen Wahlkampf unterbrechen, hieß es. Die Wahlen wären eigentlich erst im Juni 2010 fällig gewesen.

(Ag. )

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