Abschied von Europa

A young girl wears a head scarf depicting Turkish President Tayyip Erdogan during a pro-government demonstration in Ankara, Turkey
A young girl wears a head scarf depicting Turkish President Tayyip Erdogan during a pro-government demonstration in Ankara, Turkey(c) REUTERS (BAZ RATNER)
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Mit immer neuen Repressionen stößt Erdoğan die EU-Partner vor den Kopf. Österreich berief den türkischen Botschafter ein.

Wien/Ankara. Kein Halten mehr, keine Rücksichtnahme. Nach der Ausrufung des Notstands durch den türkischen Sicherheitsrat unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat Ankara am Donnerstag auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) suspendiert. „Wir werden von der Demokratie keinen Schritt abweichen“, versichert zwar der türkische Staatschef, die europäischen Partner sehen das aber anders.

Nach anhaltenden Säuberungswellen, der Suspendierung von Tausenden Richtern und dem Ausreiseverbot für  Akademiker (wie weit die Maßnahme auch für ausländisches Lehrpersonal an Universitäten gilt, dazu gab es am Donnerstag unterschiedliche Angaben) wächst der Druck auf Ankara. Österreich hat als erstes EU-Land den türkischen Botschafter ins Außenministerium einberufen. „Die Entwicklung ist mehr als bedenklich“, begründet Außenminister Sebastian Kurz in einem Telefonat aus Washington, wo er an einer Anti-IS-Konferenz teilgenommen hat, die Maßnahme.

„Die Türkei entfernt sich immer weiter von Rechtsstaat und Demokratie, die Führung trägt immer autoritärere Züge. Die Schritte hin zu einer willkürlichen Entwicklung sind für uns nicht hinnehmbar.“ Der Putsch sei zu verurteilen, bekräftigte Kurz. Doch die Gegenmaßnahmen Ankaras seien von langer Hand geplant. Insbesondere kritisierte der Außenminister den Versuch, „mit willkürlichen Maßnahmen Andersdenkende mundtot zu machen“. Er kündigte ferner eine Protestnote in einem Telefongespräch mit seinem türkischen Kollegen Mevlüt Çavuşoğlu an.

Mit Todesstrafe "kein Platz in der EU"

Es sei inakzeptabel, Konflikte aus der Türkei nach Österreich zu importieren, wie dies bei den Pro-Erdoğan-Demonstrationen am Wochenende geschehen sei, betonte Kurz. „Ich erwarte mir von österreichischen Staatsbürgern Loyalität mit ihrem Land – alles andere wäre eine Schande.“ Jedem stehe es dagegen frei, Österreich zu verlassen, um sich in der Türkei innenpolitisch zu engagieren.

Was das Verhältnis der EU zum Beitrittskandidaten Türkei betrifft, meinte Kurz in der ZIB2, dass "ein Land, das Rechtsstaat und Demokratie nicht achtet und die Todesstrafe wieder einführen will, keinen Platz in der EU haben" könne. Man dürfe sich auch nie abhängig oder erpressbar machen, sagte Kurz in Anspielung auf den Flüchtlingsdeal der EU mit Ankara.

Stopp der Beitrittsverhandlungen

Auch Deutschland erhöht den Druck. „Es kommen täglich Maßnahmen hinzu, die einem Rechtsstaat widersprechen“, kritisiert Regierungssprecher Steffen Seibert. Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht zwar das Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und Ankara nicht in Gefahr, doch wird eine deutliche Abkühlung der Beziehungen immer offensichtlicher. Parteiübergreifend, von der SPD, der CSU bis zu den heimischen Grünen, wird der Ruf nach einem sofortigen Stopp der EU-Beitrittsverhandlungen laut. Die französische Regierung warnte Ankara davor, bei den Säuberungsaktionen zu weit zu gehen.

„Ich sehe keine schnelle Visumliberalisierung“, erklärte auch Sebastian Kurz, seit jeher ein Skeptiker des EU-Flüchtlingsdeals mit der Türkei. „Ich habe immer vor einer Abhängigkeit von Ankara gewarnt und davor, dass wir uns erpressbar machen.“ Der Außenminister pochte darauf, dass Europa für seine Grundwerte einstehen und den Schutz der Außengrenze selbst übernehmen müsse. Die EU könne sehr wohl auf die Türkei Druck ausüben, innerhalb der internationalen Organisationen oder durch Kürzung respektive Streichung der Finanzhilfe für Ankara.

„Die Welt ist nicht nur die EU“

Die Türkei zeigt allerdings wenig Respekt vor den EU-Hauptstädten und ihren Bedenken. „Die Welt ist nicht nur die Europäische Union“, sagte Erdoğan in einem Interview mit dem TV-Sender al-Jazeera. Er will die Kritik an den Notstandsmaßnahmen und an der vom Parlament diskutierten Wiedereinführung der Todesstrafe nicht akzeptieren. Beobachter gehen davon aus, dass er ganz bewusst einen offenen Bruch mit der EU riskiert. In den USA, Russland, China und anderen Ländern gebe es die Todesstrafe auch, so Erdoğan. Auch beim Ausnahmezustand verweist er auf Frankreich, das jüngst die Notstandsverordnung um sechs Monate verlängert hat. Paris hat nach den Terroranschlägen ebenfalls die Menschenrechtskonvention suspendiert.

Für Irritationen sorgt die Vorgangsweise gegen Eliten in Verwaltung, Bildung und Wissenschaft. Während es bei den einen zu Massenentlassungen, Suspendierungen und Ausreiseverboten kommt, versichert die türkische Regierung, das Leben einfacher Menschen werde nicht beeinträchtigt. Die Maßnahmen zielten auf Anhänger des Predigers Fethullah Gülen ab, die Erdoğan in den Eliten des Landes vermutet. „Hier wird mundtot gemacht, flächendeckend gesäubert, intellektuelle Kritik im Keim erstickt und strukturell verunmöglicht“, kritisiert die österreichische Universitätskonferenz (Uniko) unter Rektor Oliver Vitouch. Der türkische Hochschulrat hat auch angekündigt, Universitätsmitarbeiter, die sich auf Dienst- oder Forschungsaufenthalt im Ausland befinden, in die Heimat zurückzuholen, Donnerstagabend allerdings erklärt, dass ausländisches Lehrpersonal von der nach dem Putschversuch verhängten Urlaubssperre für staatliche Bedienstete ausgenommen sei.

AUSNAHMEZUSTAND

90 Tage lang soll der Ausnahmezustand in der Türkei dauern, möglicherweise nur vier bis sechs Wochen, wie aus Ankara verlautet. Durch die Notstandsverordnung kann Präsident Erdoğan weitgehend per Dekret regieren. Die Regierung hat ausgeweitete Befugnisse.

Ausgangssperren können jederzeit von der Regierung verhängt werden.

Verkehr. Der Autoverkehr kann zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Teilen des Landes ausgesetzt werden. Außerdem können der Verkehr am Meer und die Luftfahrt eingeschränkt bzw. kontrolliert werden.
Abriegelung. Regionen, in denen Sicherheitskräfte vorgehen, können vorübergehend gänzlich abgeriegelt werden.

Versammlungen. Alle öffentlichen Versammlungen und Demonstrationen – sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen – können verboten werden.

Ermittlungen. Zur Erleichterung der Arbeit der Sicherheitskräfte können Durchsuchungen und Beschlagnahmungen ohne Gerichtsbeschluss stattfinden.
Meinungsfreiheit. Zeitungen, Magazine oder Bücher können verboten oder mit der Auflage versehen werden, dass sie nur mit behördlicher Genehmigung erscheinen dürfen.

Alle Arten von Rundfunkausstrahlung und die Verbreitung von Texten, Bildern, Filmen oder Tonaufzeichnungen können eingeschränkt oder ganz verboten werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.07.2016)

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