Die Präsidentschaftskandidatin hat als Außenministerin dienstlichen Mailverkehr über einen privaten Server abgewickelt.
Die E-Mail-Affäre verfolgt die US-Demokratin Hillary Clinton auch in der heißen Wahlkampfweise weiter: Ein Bundesrichter ordnete nun an, dass die Präsidentschaftskandidatin schriftlich unter Eid darüber Auskunft gibt, warum sie als Außenministerin dienstliche E-Mails über einen privaten Server verschickte und empfing.
Richter Emmet Sullivan gab damit einem Antrag der konservativen Organisation Judicial Watch statt. Die Gruppe darf zudem einen ranghohen Beamten im Außenministerium befragen, der zwei ihm unterstellte Mitarbeiter angewiesen hatte, Clintons E-Mail-Praxis nicht zu hinterfragen.
FBI: Kein Anzeichen für kriminelles Verhalten
Die Judicial Watch hat bis zum 14. Oktober Zeit, Clinton die Fragen zuzuleiten. Sie muss dann binnen 30 Tagen antworten. Ließe sich die Organisation bis zur Ablauf der Frist Zeit, müsste Clinton erst nach der Wahl antworten, die am 8. November stattfindet.
FBI-Direktor James Comey hatte Clinton nach Abschluss von Ermittlungen vor sechs Wochen extreme Nachlässigkeit bescheinigt. Er sah aber keinen Anhaltspunkt für kriminelles Verhalten, dass ein Verfahren gerechtfertigt hätte. Clinton selber hat eingeräumt, dass die Nutzung des privaten Servers ein Fehler gewesen sei.
(APA/DPA)