Comeback der Wehrpflicht wird durchgespielt

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Der neue Notfallplan der deutschen Regierung behandelt auch zivile Unterstützung der Bundeswehr.

Berlin. Im neuen Konzept zur Zivilverteidigung, das heute, Mittwoch, beschlossen werden soll („Die Presse“ berichtete), spielt die deutsche Bundesregierung auch ein Comeback der vor fünf Jahren ausgesetzten Wehrpflicht durch: Die heikle Stelle findet sich in einem Unterpunkt des 69-seitigen Papiers zur „zivilen Unterstützung der Streitkräfte“. Unter dem Stichwort „Post“ heißt es: „Die schnelle und sichere Zustellung von Postsendungen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsweise Einberufungs- und Leistungsbescheide bei Wiederaufleben der Wehrpflicht) wird im Rahmen des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes gewährleistet.“

Auch an die Unterkünfte, die bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht notwendig würden, wurde bereits gedacht: In diesem Fall entstehe ziviler Unterstützungsbedarf der Bundeswehr „bei Heranziehungsorganisationen und Unterbringungsinfrastruktur“. Mit anderen Worten: Zivile Betriebe müssten beim Bau oder der Instandsetzung von Kasernen helfen.

Eingriff in den Arbeitsmarkt

Die „Konzeption Zivile Verteidigung“, die Innenminister Thomas de Maizière am Mittwoch vorstellen wird, soll ein Generalplan für den Kriegs- und Katastrophenfall sein. Die Regierung soll dann auch in den Arbeitsmarkt eingreifen können. So könnte zum Beispiel das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl eingeschränkt werden.

Bei Männern seien solche Zwangsverpflichtungen jedoch an die Wehrpflicht gebunden, schreiben die Autoren. Diese ist seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt, da sie aus Sicht der Bundesregierung ihre sicherheitspolitische und militärische Bedeutung verloren habe. Der Pflichtdienst ist aber nach wie vor im Grundgesetz verankert und könnte mit einem einfachen Gesetz reaktiviert werden. Daher heißt es in dem Notfallplan: „Es ist zu prüfen, inwieweit diese Regelungen noch sachgerecht sind.“ Es geht also um die Frage, ob eine Dienstverpflichtung auch ohne Wehrpflicht möglich wäre. (DPA/pri)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2016)

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