Das Verbot in der Mittelmeer-Gemeinde Villeneuve-Loubet sei menschenrechtswidrig. Der Beschluss ist nur vorläufig, ein Endurteil steht noch aus.
Der Staatsrat, das oberste französische Verwaltungsgericht, hat am Freitag den von der Mittelmeergemeinde Villeneuve-Loubet verhängten Bann gegen den moslemischen Ganzkörperschwimmanzug für Frauen (Burkini) suspendiert. Der Beschluss ist nicht endgültig, sondern nur eine Art einstweilige Verfügung. Ein abschließendes Urteil soll später erfolgen.
Verbote solcher Art hatten in den vergangenen Wochen zahlreiche französische Städte, darunter Nizza, verhängt. Der Beschluss des Staatsrates gilt vorerst aber bindend nur für den Bann in der genannten Ortschaft; für die Verbote in den anderen Orten hat der Beschluss indes eine Art Richtliniencharakter.
Der Staatsrat hatte dem Antrag der Liga für Menschenrechte stattgegeben, wonach der Bann in Villeneuve-Loubet zwischen NIzza und Antibes menschenrechtswidrig sei. Das Verbot würde "die Religionsfreiheit, persönliche Freiheit und Bewegungsfreiheit schwerwiegend und ganz klar illegal beschränken".
Die Verbote, die von konservativer Seite durchwegs begrüßt wurden, haben innerhalb der sozialistischen Regierung für Risse gesorgt. Premierminister Manuel Valls etwa etwa ist klar dfür, mehrere Minister sind dagegen.